Im zweiten Halbjahr 2021 verzeichnete die Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung (KostEx) sieben neue Sachverhalte, bei denen der Verdacht auf eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht besteht. Das geht aus dem dritten Lagebericht hervor, der heute, am 8. März 2022, erschienen ist. Dieser knüpft an den vorherigen Berichtsstichtag 30. Juni 2021 an und betrachte die Entwicklungen bis zum 31. Dezember 2021. Bezogen auf das gesamte Jahr 2021 sind 15 Sachverhalte mit extremistischem Bezug bekannt geworden, die zu insgesamt 16 Prüffällen geführt haben. Hinweise zu extremistischen Netzwerken gibt es weiterhin nicht.
»Jeder der genannten Sachverhalte ist einer zu viel, weil er das Vertrauen in Sicherheitsbehörden untergraben kann«, so Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Deshalb müssen wir uns aktiv damit auseinandersetzen«. Extremismus hat in der sächsischen Polizei und im öffentlichen Dienst insgesamt nichts zu suchen. Von den insgesamt seit 1. Januar 2017 bekannt gewordenen 59 Prüffällen sind mittlerweile 28 Verfahren wie folgt abgeschlossen worden: sechs Verfahrenseinstellungen, da sich der Verdacht nicht bestätigt hat, sechs Entlassungen von Beamten, acht Disziplinarmaßnahmen und acht sonstige Maßnahmen. 31 Prüffälle sind noch nicht abgeschlossen. In 29 Fällen wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon wurden bisher 18 Verfahren beendet. Im Ergebnis gab es zwei Freisprüche, 14 Verfahrenseinstellungen und zwei Strafbefehle. Minister Wöller betont, dass es sich immer bis zum Abschluss der jeweiligen Verfahren um Verdachtsfälle handelt. »Der Bericht zeigt, dass die überwältigende Mehrheit von über 99 Prozent unserer Bediensteten pflichtbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Daher ist ein Generalverdacht fehl am Platz«, so Wöller.
Zum weiteren Vorgehen: Im Fokus der Umsetzung der Maßnahmen steht weiterhin die Sensibilisierung zur politischen Treuepflicht in der Aus- und Fortbildung. Mit den Personalreferaten der Dienststellen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird ein Informations- und Erfahrungsaustausch initiiert, um so ein einheitliches Vorgehen in der Extremismusprävention und -bekämpfung zu forcieren. Daneben wird angestrebt, eine Rechtsgrundlage für eine verdachtsunabhängige Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen zu schaffen.
Der Lagebericht wird halbjährlich erstellt. Der erste Bericht wurde am 4. Mai 2021 von Innenminister Wöller vorgestellt, der zweite dann am 19. Oktober 2021. Der vierte KostEx-Bericht betrachtet dann den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Pressemitteilung vom 8. März 2022