Das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammende bisherige Bundespolizeigesetz, das die rechtliche Grundlage für das Handeln der Bundespolizei bildet, wird umfassend modernisiert und neu strukturiert. Heute hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Länder- und Verbändebeteiligung zum Gesetzentwurf über die Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes eingeleitet und den Gesetzentwurf veröffentlicht. Die Einbindung der Länder in das laufende Gesetzgebungsvorhaben ist von besonderer Bedeutung, da das Gesetz später der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich sehr, dass wir bei der von mir vorgeschlagenen Reform des Bundespolizeigesetzes einen entscheidenden Schritt weitergekommen sind. Mit dem Gesetzentwurf bringen wir die Modernisierung eines der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes auf den Weg.

Die Bundespolizei leistet hochprofessionelle Arbeit im Kampf gegen Kriminalität und für den Schutz unserer Demokratie. Um den heutigen Gefährdungslagen konsequent zu begegnen, statten wir die Bundespolizei mit neuen rechtsstaatlichen Befugnissen aus und bringen sie auf die Höhe der Zeit. Außerdem stärken wir Bürgernähe und Transparenz. Damit setzen wir ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages um.

Die Bundespolizei ist entscheidender Teil der Sicherheitsarchitektur unseres Landes. Sie sorgt für die Sicherheit an unseren Grenzen, auf See, an Flughäfen und bei der Bahn – neben weiteren wichtigen Aufgaben. Wir wollen die Bundespolizei mit dem neuen Bundespolizeigesetz weiter stärken.“

Mit dem Gesetzentwurf sollen die besonderen Fähigkeiten der Bundespolizei an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen sowie an die technische Entwicklung angepasst werden. Dies umfasst unter anderem eine Erweiterung der technischen Befugnisse der Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr und neue Rechtsgrundlagen für wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen, wie beispielsweise das befristete Aufenthaltsverbot. Die Bundespolizei wird damit Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten für eine bestimmte Zeit untersagen können, wenn zu erwarten ist, dass diese dort Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen.

Der Gesetzesentwurf enthält zudem Vorschriften, welche die Bürgernähe und Transparenz der Bundespolizei stärken.

Im Bundespolizeigesetz soll eine Vorschrift eingefügt werden, die eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei vorsieht.

Künftig sollen unter anderem alle neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, um konsequent zu verhindern, dass extremistische Personen Zugang zum Dienst in der Bundespolizei erhalten. Nach der aktuellen Rechtslage ist eine Sicherheitsüberprüfung innerhalb der Bundespolizei nur in bestimmten Fällen möglich.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier:

www.bmi.bund.de/bundespolizeigesetz

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 9. Mai 2023

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