Desinformation kann sich nach Ansicht der Bundesregierung negativ auf die Sicherheitsinteressen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken. Desinformation kann darüber hinaus auch Radikalisierungstendenzen befördern und so mittelbar Gewaltanwendung fördern.
Mit diesen Aussagen begründet die Regierung in einer Antwort (20/4948) auf eine Kleine Anfrage (20/4340) der AfD-Fraktion, warum es auch Sache der Regierung sei, gegen Desinformationskampagnen aktiv zu werden. Konkret geht es um den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und die Reaktion der verschiedenen Ministerien darauf.
Die Zuständigkeit und Rechtsgrundlage der Maßnahmen der Bundesregierung leiteten sich insbesondere aus den Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und aus der Natur der Sache ab.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 771 vom 22. Dezember 2022