Das Konzept zur Früherkennung von und zum Umgang mit Personen mit Risikopotenzial, kurz PeRiskoP, kommt ab Mai in allen 47 Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalens zum Einsatz. Mithilfe des Konzepts sollen risikoträchtige Personen frühzeitig erkannt werden – auch losgelöst von politischen oder religiösen Motiven. „Mit PeRiskoP können wir potenzielle Amokläufer nun landesweit leichter aufspüren. Natürlich gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, aber wir hoffen, dank PeRiskoP bereits im Verdachtsfall eingreifen und so das Risiko schwerer Gewalttaten minimieren zu können,“ sagte Innenminister Herbert Reul.
Nach den Amokfahrten von Münster, Volkmarsen und Trier hatte Innenminister Reul das Konzept ins Leben gerufen. Im März 2021 begannen die Polizeibehörden Münster, Bielefeld und Kleve dann mit der Erprobung von PeRiskoP. Während dieser Testphase wurden insgesamt 66 Prüffälle bearbeitet. Darunter war zum Beispiel ein junger Mann, der wiederholt Bücher zum Thema ‚Amok‘ ausgeliehen hatte. Im Internet hatte er zudem Amoktaten angedroht. Im Rahmen von PeRiskoP führte die Polizei dann weitere Informationen über den Mann zusammen, sodass er schließlich durch psychologische Behandlung stabilisiert wurde. Dank PeRiskoP konnte die Polizei so die akute Gefahrenlage entschärfen. „Das Konzept hat sich mehr als bewährt. Aus einem Versuch wird deshalb jetzt ein landesweiter Standard bei der Früherkennung und im Umgang mit Personen mit Risikopotenzial. Davon profitieren wir alle“, so Reul.
Bei der Risikobewertung geht die Polizei anhand eines Kriterienkatalogs vor. Wenn eine Person sich zum Beispiel gewaltbereit oder waffenaffin in Verbindung mit psychisch auffälligem Verhalten zeigt, kann PeRiskoP eingesetzt werden. In gemeinsamen Fallkonferenzen beraten Polizei und weitere Behörden wie Schulen, Gesundheitsämter oder psychiatrische Einrichtungen über das Risikopotenzial und besprechen das best- und schnellstmögliche Vorgehen. „In der Regel machen Amokläufer bereits vor der Tat Andeutungen – manchmal mündlich, manchmal schriftlich. PeRiskoP nimmt aber nicht einfach Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Auffälligkeiten ins Visier. Neben Risikofaktoren werden deshalb bei der Bewertung auch Schutzfaktoren und stabilisierende Aspekte berücksichtigt. Eine Stigmatisierung wollen wir so ausschließen,“ betonte Reul.
Der behörden- und institutionsübergreifende Austausch erfolgt dabei immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Datenschutzes. PeRiskoP beruht im Wesentlichen auf der engen Zusammenarbeit zwischen allen Projektpartnern. Die Polizei kann erst eingreifen, sobald eine Person straffällig wird. Andere Institutionen können dagegen noch vor einer Straftat reagieren – etwa durch Familienberatung oder psychosoziale Unterstützung. „Wir haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Aufgaben, aber ein gemeinsames Ziel: Wir wollen Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich schützen und dafür arbeiten wir bei PeRiskoP Hand in Hand zusammen,“ sagte Innenminister Reul.
Quelle: Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 27. April 2022