Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst am 1. Mai 2024 setzt die Polizei Sachsen die neuen Vorgaben des Gesetzgebers zur Kennzeichnungspflicht stufenweise um.
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde im Sächsischen Beamtengesetz der § 136a eingefügt: Demzufolge sind uniformierte Polizeibedienstete der Einsatzeinheiten künftig verpflichtet, bei geschlossenen Einsätzen eine individuelle Kennzeichnung zu tragen. Diese wird gut sichtbar und erkennbar auf der Oberbekleidung angebracht. Die Kennzeichnung besteht aus dem Landeskürzel »SN« sowie einer fünfstelligen anonymisierten Ziffernfolge. Zum Eigenschutz der Beamten handelt es sich um eine Wechselkennzeichnung: Allen Beamten wurden drei Ziffernfolgen zugewiesen, die sie individuell verwenden können.
Das Anbringen der anonymisierten Ziffernfolge erfolgt mittels Klettschild und ist bereits auf fünf von sechs Schutzbekleidungsartikeln (Einsatzoverall, Regenblouson, Geräteweste, Fleecejacke und Außentragehülle der ballistischen Schutzweste) möglich. Dazu wurden die Klettschilder Ende April an die Beamten ausgegeben.
Das Tragen der Wechselkennzeichnung an der bisherigen Körperschutzausrüstung ist auf Grund fehlender Flauschflächen nicht möglich. Im Zuge der geplanten Beschaffung von neuer modularer Körperschutzausrüstung werden neue Maßstäbe in Bezug auf Schutzleistung und Tragekomfort gesetzt. Ebenfalls bieten sie die Möglichkeit, die Klettschilder zu befestigen.
Die Auslieferung für die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft hat bereits stattgefunden. Im Verlauf des Jahres 2024 werden alle anderen Einheiten der Bereitschaftspolizei die neue Ausrüstung erhalten. Im Jahr 2025 folgt die Ausstattung in den Polizeidirektionen, bis dahin tragen die Beamten die Kennzeichnung an den bereits vorhandenen Gerätewesten. Für die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht werden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 5,5 Mio. Euro eingesetzt.
Damit sind nahezu 95 Prozent der Vorhaben des Koalitionsvertrags im Sächsischen Staatsministerium des Innern in Umsetzung.
(c) SMI Sachsen, 30.04.2024