Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf einen „Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot“ nach Paragraf 85 des Strafgesetzbuchs (StGB) gegen Mitglieder der im März 2020 verbotenen Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/941) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/780). Danach ergab eine Auswertung des Bundeskriminalamts (BKA) im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“, dass seit dem Verbot bis zum 7. März 2022 bundesweit 18 Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Vereinigungsverbot von den Ländern aufgrund von Straftaten gemäß Paragraf 85 StGB gemeldet wurden.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 108 vom 15. März 2022