Bundesinnenministerin Faeser wird an der deutschen Landgrenze zu Frankreich auch im Vorfeld und während der Olympischen Spiele in Paris vorübergehende Binnengrenzkontrollen anordnen, um in enger Zusammenarbeit mit den französischen Behörden für ein Höchstmaß an Sicherheit zu sorgen. Diese Kontrollen werden in Kürze bei der EU-Kommission notifiziert.
An den übrigen Schengenbinnengrenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, an denen im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen zur Fußball-Europameisterschaft noch bis zum 19. Juli 2024 Binnengrenzkontrollen stattfinden, wird es im Anschluss wie bereits vor der Fußball-EM statt Grenzkontrollen Schleierfahndung mit gezielten Kontrollen geben.
An den deutschen Landgrenzen zu Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen finden weiterhin die bereits angeordneten vorübergehenden Binnengrenzkontrollen statt, um Schleuserrouten zu durchkreuzen und die irreguläre Migration zu begrenzen. An diesen – an Migrationsrouten gelegenen – Grenzen ist dies weiter erforderlich.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Um während der Fußball-Europameisterschaft für ein Höchstmaß an Sicherheit zu sorgen, haben wir zusätzliche Binnengrenzkontrollen, u.a. zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark, vorgenommen. Diese laufen noch bis zum 19. Juli 2024. An der deutsch-französischen Landgrenze werde ich für die kommenden Wochen auch weiter Binnengrenzkontrollen anordnen, um gemeinsam mit Frankreich alles für die Sicherheit der Olympischen Spielen in Paris zu tun. Nach der EM und Olympia wird es weiter eine intensive Schleierfahndung mit gezielten Kontrollen geben.
Zu Österreich, der Schweiz, Polen und Tschechien setzen wir unsere bereits angeordneten Binnengrenzkontrollen weiter fort, um Schleuser zu stoppen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Wir treffen hier sehr umfassende Maßnahmen der Bundespolizei.
Wer zu Nachbarstaaten wie den Niederlanden oder Dänemark weiter Grenzkontrollen fordert, muss auch die gravierenden Folgen für Pendler, Reisende, Handel und Wirtschaft rechtfertigen – und begründen können, wie dies mit europäischem Recht im Einklang stehen soll.“
Die anlassbezogene vorübergehende Anordnung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen richtet sich nach den Vorgaben der Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes. Diese europarechtlichen Vorgaben setzen stets eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit voraus und ermöglichen die Anwendung des Instruments der vorübergehenden Anordnung von Binnengrenzkontrollen nurzeitlich begrenzt und als ultima ratio. Die Anordnung ist auf EU-Ebene zu notifizieren.
Die zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität und zur Begrenzung der irregulären Migration erforderlichen vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den deutschen Landgrenzen zu Polen, der Tschechischen Republik und zur Schweiz sind aktuell bis einschließlich 15. Dezember 2024 angeordnet. An der deutsch-österreichischen Landgrenze sind die temporären Binnengrenzkontrollen derzeit bis einschließlich 11. November 2024angeordnet.
(c) BMI, 15.07.2024