Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat heute (09.02.2022) einen Erlass herausgegeben, in dem der Umgang im Zusammenhang mit dem Tragen von Davidsternen oder an diese angelehnte Symbole auf Versammlungen geregelt ist. In der Vergangenheit kam es auf Versammlungen – vornehmlich von Kritikerinnen und Kritikern der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen – immer wieder vor, dass Teilnehmende ihre Meinung u.a. auch durch das Präsentieren von gelben Davidstern-Symbolen, die den Schriftzug „ungeimpft“ aufwiesen, zum Ausdruck gebracht haben. Die Polizeidirektionen und die Versammlungsbehörden wurden angewiesen, das Tragen dieser Symbole konsequent zu unterbinden und bei derartigen Vorkommnissen entsprechende Strafverfahren einzuleiten.
Die Polizei sowie die unteren Versammlungsbehörden wurden bereits vor knapp zwei Jahren durch das Landespolizeipräsidium hinsichtlich des diesbezüglichen Umgangs sensibilisiert. Sie wurden gebeten, das MI frühzeitig zu unterrichten, falls erkennbar ist, dass bei einer Demonstration in Niedersachsen ebenfalls mit dem Tragen derartiger Davidstern-Symbole gerechnet werden muss. Inzwischen haben auch verschiedene Gerichte entschieden, dass solche Symbole als Volksverhetzung strafbar sein können.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt zu dem Erlass: „Vor dem Hintergrund der Gräueltaten unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist es unerträglich, dass bei öffentlichen Meinungskundgebungen diese abscheulichen Symbole verwendet werden, die seinerzeit Kennzeichen einer systematischen Vernichtung von Millionen Menschen waren. Es ist zutiefst verwerflich, dass einige Wenige die heutige Situation, in der die große Mehrheit der Bevölkerung sich in den letzten zwei Jahren solidarisch gezeigt und insbesondere durch Rücksichtnahme zur Eindämmung dieser Pandemie beigetragen hat, mit der Situation derer vergleichen, die durch die Nationalsozialisten brutal ermordet wurden. Mir fehlt dafür jedes Verständnis! Demonstrierende, die derartige Symbole verwenden, haben den Bereich der legitimen Meinungsäußerung auf unerträgliche Weise verlassen, verharmlosen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und verachten deren Millionen Opfer. Damit werden die Grenzen der grundrechtlich geschützten Versammlungs- und Meinungsfreiheit eindeutig überschritten. Aus dem Grund habe ich heute die Polizeidirektionen sowie die Versammlungsbehörden angewiesen, dass das Tragen derartiger Symbole konsequent zu unterbinden und strafrechtlich mit allen Mitteln zu verfolgen ist. Es gilt nun einmal mehr, unsere Demokratie vor solche Aktionen und diesem Gedankengut zu schützen.“
Das Tragen von Davidsternen oder an den Davidstern angelehnte ähnliche Symbole mit entsprechenden Aufschriften wie z.B. „ungeimpft“ oder „impfen macht frei“ kann den Straftatbestand der Verharmlosung von unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlungen nach § 130 Abs. 3 StGB erfüllen, denn durch solche Darstellungen werden die aktuellen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus grundsätzlich mit der systematisch durchgeführten Verfolgung und Tötung der Juden im Dritten Reich auf eine Stufe gestellt.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Pressemitteilung vom 9. Februar 2022