Neuer Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Völkermord erwirkt
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (8. Februar 2021) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen
die deutsche Staatsangehörige Jalda A.
erwirkt. Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Zudem besteht der dringende Tatverdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB, §§ 25, 27 StGB), Beihilfe zu Völkermord (§ 6 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB), Kriegsverbrechen sowie Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs 1 VStGB, §§ 25, 27 StGB).
Die Beschuldigte war am 7. Oktober 2021 bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. April 2020 festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Januar 2022 die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übernommen. Der nunmehr erwirkte Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. April 2020.
In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Jalda A. reiste im April 2014 über die Türkei nach Syrien, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen. Kurz nach ihrer Ankunft in Syrien heiratete sie nach islamischen Ritus einen IS-Kämpfer und lebte mit ihm in insgesamt mindestens drei Häusern oder Wohnungen im Bereich der Städte Tal Abyad und Raqqa. Deren rechtmäßige Bewohner waren vor dem IS geflohen oder von diesem vertrieben worden. Eines der Häuser stürmte der Ehemann zusammen mit anderen ISKämpfern unter Einsatz von Waffengewalt, während die Beschuldigte den Vorgang beobachtete. Jalda A. führte für ihren Ehemann den Haushalt und ermöglichte ihm so weitere Tätigkeiten für den IS. Den im Februar 2015 geborenen Sohn erzog sie im Sinne der IS-Ideologie. Während ihres Aufenthalts in Tal Abyad besuchte sie gemeinsam mit ihrem Mann regelmäßig als Zuschauerin „Bestrafungsaktionen“ des IS, bei denen sogenannte Ungläubige misshandelt und zum Teil auch gesteinigt wurden.
Nachdem ihr Ehemann im April 2015 bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen war, wurde Jalda A. sodann nach islamischen Ritus die „Zweitfrau“ eines weiteren IS Kämpfers.
Von September bis Oktober 2017 war die Beschuldigte nach islamischem Ritus mit einem dritten IS-Kämpfer verheiratet. Mit ihm bewohnte sie zwei vom IS zur Verfügung gestellte Wohnungen in der Stadt Mayadin. Der Ehemann hielt zu jener Zeit eine jesidische Frau als Sklavin. Zusammen mit ihrem Mann zwang die Beschuldigte die Gefangene zur unentgeltlichen Verrichtung von Hausarbeit und der Versorgung ihres Sohnes. Jalda A. wusste zudem, dass ihr Ehemann die jesidische Frau regelmäßig vergewaltigte. Sie selbst misshandelte die Frau nahezu täglich und insbesondere im Anschluss an die Vergewaltigungen. So versetzte sie der Frau regelmäßig Schläge und Tritte, riss ihr an den Haaren oder schlug deren Kopf gegen die Wand. Auch zwang die Beschuldigte die Gefangene dazu, nach islamischem Ritus zu beten. Dies alles diente dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten.
Jalda A. wurde Ende 2017 bei dem Versuch, Syrien zu verlassen, festgenommen und befand sich bis zu ihrer Ausreise nach Deutschland in einem kurdischen Lager.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 9. Februar 2022