Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (20/5895) hervor. Danach dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – einsetzen.
Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2020 insgesamt 86 Auskunftsverlangen (2019: 82) durchgeführt, „von denen 284 Personen betroffen waren (155 Hauptbetroffene, 129 Nebenbetroffene), sowie 34 IMSI-Catcher-Einsätze mit 37 betroffenen Personen“. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren seien der nachrichtendienstliche Bereich sowie nachrangig die Bereiche Islamismus und Rechtsextremismus gewesen.
Im Vergleich zum Jahr 2019 hat sich die Anzahl der Maßnahmen insgesamt von 104 auf 120 erhöht, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Nach 279 Personen im Vorjahr seien im Berichtsjahr 2020 von den Maßnahmen 321 Personen betroffen gewesen.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 165 vom 6. März 2023