Die Polizei in Deutschland hat im vergangenen Jahr insgesamt 639 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) geführt. Die Anzahl der OK-Ermittlungsverfahren ist damit gegenüber 696 Ermittlungsverfahren im Jahr 2021 zurückgegangen, liegt aber weiterhin deutlich über dem Niveau der Vorjahre (2019: 579 und 2020: 594 OK-Ermittlungsverfahren). Das geht aus dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2022 hervor, das heute vom Bundesinnenministerium und dem Bundeskriminalamt veröffentlicht wurde.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir setzen unsere harte Gangart gegen die Organisierte Kriminalität fort. Unser Ziel ist es, kriminelle Strukturen nachhaltig zu zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen konsequent zu entziehen. Hierfür schaffen wir die richtigen Rahmenbedingungen und arbeiten international noch stärker vernetzt zusammen. Wir haben bedeutende Ermittlungserfolge, insbesondere im Kampf gegen die Drogenkriminalität.
Der hohe Ermittlungsdruck ist absolut notwendig, denn die Bedrohung für unser Land durch Strukturen der Organisierten Kriminalität ist unverändert hoch. Menschenhandel, Drogenhandel, Geldwäsche, Schleusungs- und Clankriminalität haben eines gemeinsam: das skrupellose Streben der Täter nach Gewinn und Macht. Wir stellen dabei fest, dass OK-Gruppierungen zunehmend bereit sind, mit drastischer Gewalt Gegner einzuschüchtern und Macht zu demonstrieren. Dem müssen wir sehr konsequent Einhalt gebieten.“
BKA-Präsident Holger Münch: „Organisierte Kriminalität stellt eine erhebliche Bedrohung für Gesellschaft, Wirtschaft und Staat dar, ihre Bekämpfung ist und bleibt deshalb ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit in Bund und Ländern. Gleichzeitig verändert sich die OK fortlaufend und nutzt sich ihr bietende neue Handlungsoptionen und Aktionsräume. Es ist daher wichtig, Trends möglichst früh zu erkennen, um diesen mit gezielten polizeilichen Bekämpfungsansätzen begegnen zu können. Im Bundeskriminalamt haben wir uns daher organisatorisch neu ausgerichtet und unsere Analyse- und Auswertefähigkeiten im Bereich dekryptierter Täterkommunikation gestärkt. Ebenso bauen wir unsere Fähigkeiten und Kapazitäten zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Vermögensabschöpfung weiter aus.“
Der durch die Organisierte Kriminalität verursachte und polizeilich registrierte Schaden lag im vergangenen Jahr bei 1,3 Milliarden Euro. Es ist damit der zweithöchste Wert in den vergangenen zehn Jahren. Die kriminellen Erträge werden mit 1,1 Milliarden Euro beziffert. Vorläufige Vermögenssicherstellungen erfolgten in Höhe von 228 Millionen Euro.
Insgesamt konnte die Polizei im Jahr 2022 7.256 Tatverdächtige ermitteln. Knapp die Hälfte aller erfassten OK-Gruppierungen (46 %) ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität aktiv. Damit bleibt der Rauschgifthandel und Rauschgiftschmuggel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Wirtschaftskriminalität mit 17,4 % und Eigentumskriminalität mit 9,2 %. In mehr als zwei Drittel (72 %) der in Deutschland geführten OK-Ermittlungsverfahren wurde eine transnationale Tatbegehung oder eine Kooperation mit OK-Gruppierungen aus dem Ausland festgestellt.
Im Jahr 2022 wurden in Bund und Ländern 46 OK-Verfahren erfasst, die der Clankriminalität zugeordnet werden konnten (2021: 47). Die Ausprägungen der Clankriminalität umfassen neben dem Bereich der OK allerdings auch ein Vielfaches an Straftaten aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität.
Ein Blick auf die Gewalttaten zeigt, dass OK-Gruppierungen zunehmend bereit sind, mit teils drastischen Mitteln ihre Macht zu demonstrieren, um beispielsweise Zeugen einzuschüchtern oder Gelder einzutreiben. Im Berichtsjahr konnten 16 vollendete und 22 versuchte Tötungsdelikte durch OK-Gruppierungen festgestellt werden. Darüber hinaus wurden 21 versuchte und 76 vollendete Körperverletzungsdelikte verzeichnet, bei denen es sich in der Regel um gefährliche oder schwere Körperverletzungen handelte.
Die Strafverfolgungsbehörden konnten 2022 insgesamt 275 Schusswaffen den Tatverdächtigen von OK-Gruppierungen konkret zuordnen. Darüber hinaus stellten die Strafverfolgungsbehörden 106 Schusswaffen fest, die keinem Tatverdächtigen eindeutig zugeordnet werden konnten, aber Mitgliedern der OK-Gruppierungen zur Verfügung standen.
Das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2022 finden Sie hier:
(c) BMI, 12.10.2023