Das Bundeskabinett hat heute Regelungsvorschläge für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Damit soll die Bundeswehr bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall eine Befugnis erhalten, illegal fliegenden Drohnen abzuwehren. Voraussetzung ist, dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind und entsprechende Unterstützung anfordern. Der Gesetzentwurf soll durch die Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Das Bundesinnenministerium ist in der Bundesregierung federführend für das Luftsicherheitsgesetz.
Hintergrund des Vorhabens ist die sich stetig weiterentwickelnde Gefährdungslage durch unkooperative Drohnen: Die Sicherheitsbehörden stellen fest, dass die Meldungen über Sichtungen von unkooperativen Drohnen über kritischen Infrastrukturen und militärischen Liegenschaften in Deutschland ansteigen. Als Hintergrund kommt dabei regelmäßig auch Spionage oder Sabotage in Betracht. Gleichzeitig stellt die rasante technische Entwicklung die Polizeibehörden vor immer größere Herausforderungen. Dies gilt vor allem für Modelle mit ausgefeilten Flugeigenschaften, deren Leistungsfähigkeit weit über der von handelsüblichen Drohnen liegt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur. Die Polizeibehörden entwickeln ihre Möglichkeiten zur Detektion und Abwehr von Drohnen ständig weiter. Trotzdem sehen wir vor allem seit Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine, dass immer häufiger Drohnen zum Einsatz kommen, die für die Polizei und ihre aktuelle Technik eine zunehmende Herausforderung darstellen. Deshalb ist es notwendig, dass wir im Luftsicherheitsgesetz die Befugnis schaffen, dass auch die Bundeswehr bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen darf – auch, um in letzter Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen. Das erhöht den Schutz unserer kritischen Infrastruktur. Und es zeigt: Wir lassen uns nicht einschüchtern und stellen uns den aktuellen Bedrohungen entschieden entgegen.“
Durch das Vorhaben sollen die möglichen Einsatzmaßnahmen der Bundeswehr zur Unterstützung der Länder erweitert werden: Bei der Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalls in § 14 Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes soll die unmittelbare Einwirkung der Streitkräfte mit Waffengewalt gegen illegale Drohnenmöglich werden. Voraussetzung ist, dass nach den Umständen davon auszugehen ist, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und der Einsatz mit Waffengewalt das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stehen in einem ständigen und sehr engen Austausch, um die Fähigkeiten zur Detektion und Abwehr von Drohnen stetig weiterzuentwickeln. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat nimmt dabeieine koordinierende Rolle ein. Es braucht erhebliche personelle und haushälterische Anstrengungen, um der Gefahr durch Drohnen dauerhaft zu begegnen. Das betrifft den Bund und die Länder, Sicherheitsbehörden und Militär, aber auch zivile Behörden und die Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Die Bundesregierung hat außerdem bereits im Dezember 2023 die Reform des Bundespolizeigesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf enthält auch eine spezielle Befugnisnorm zur Drohnenabwehr durch die Bundespolizei mit modernsten technischen Mitteln (zum Beispiel durch elektromagnetische Impulse, die Störung von Funkverbindungen oder durch physische Einwirkung auf Drohnen). Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
BMI, 15.01.2025