Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat am heutigen Tag den Verein „Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e.V.“ (DMG) in Braunschweig verboten und aufgelöst. Hintergrund ist, dass sich die DMG gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 Vereinsgesetz i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 2 und 3 Grundgesetz). Das Vereinsverbot untersagt jede Fortführung der Vereinsaktivität durch die bisherigen Mitglieder und jede Aktivität Dritter zugunsten des verbotenen Vereins. Kennzeichen des Vereins dürfen nicht mehr verbreitet oder öffentlich bzw. in einer Versammlung verwendet werden. Verstöße gegen das Vereinsverbot und das Kennzeichenverbot sind strafbewehrt. Das Vereinsvermögen der DMG wurde beschlagnahmt und eingezogen. Zur Durchsetzung dieses Vereinsverbotes und zur weiteren Aufklärung der verbotenen Strukturen der DMG werden seit dem heutigen Morgen (12.06.2024), 06:00 Uhr, in Braunschweig und Berlin insgesamt acht Objekte durchsucht. Die DMG stellt seit Jahren einen Schwerpunkt salafistischer und damit extremistischer Aktivitäten in Niedersachsen dar und gehörte schon früh zu den salafistischen Zentren in Deutschland.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt: „Das Verbot der DMG ist ein harter Schlag gegen die salafistische Szene in Niedersachsen und darüber hinaus. Mit den Verbotsmaßnahmen nehmen wir den deutschsprachigen salafistischen Predigern ihre wichtigsten Plattformen zur Verbreitung ihrer extremistischen Ideologie und schwächen die Szene damit empfindlich. Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden nehmen die Bedrohung durch den Islamismus ausgesprochen ernst. Wie schon beim 2017 durchgesetzten Verbot des DIK Hildesheim handeln wir schlagkräftig und konsequent, sobald sich ein zentraler Anlaufpunkt für Salafisten in unserem Bundesland entwickelt. Wir dulden keine Vereine, in denen regelmäßig vermeintlich Ungläubige, Frauen oder Juden sowie unsere Gesellschaftsordnung im Gesamten abgewertet werden und zu deren Bekämpfung aufgerufen wird.“
Die DMG bot überregionalen salafistischen Predigern eine Plattform, um salafistisches Gedankengut, dass sich oftmals gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtet, verbreiten zu können und stellte damit einen der zentralen Knotenpunkte in der Vernetzung der deutschsprachigen salafistischen Szene dar. Die DMG verfügt dabei über ein massives und diversifiziertes Onlineangebot. Die regelmäßig wöchentlich freitags und samstags stattfindenden Predigten und Vorträge werden auf Deutsch per Livestream übertragen und später auf dem eigenen YouTube-Kanal eingestellt. Zudem stellt die DMG kurze Clips, in denen Prediger Antworten auf Zuschauerfragen geben, über ihre Kanäle auf Instagram, Telegram, TikTok oder YouTube ein. Durch ihr Onlineangebot verfügt die DMG über eine enorme Reichweite, gerade in den für junge Menschen relevanten sozialen Medien. Mit dem Verbot wurden alle betreffenden Plattformbetreiber aufgefordert, dieKanäle der DMG schnellstmöglich stillzulegen.
Mit ihrer so verbreiteten Ideologie fördert die DMG in aggressiv kämpferischer Weise
• die Bildung von Parallelgesellschaften,
• die Ungleichbehandlung von Frauen,
• den Gedanken der Höherwertigkeit der Scharia und der Überlegenheit von Muslimen,
• die Intoleranz gegenüber anderen Religionen sowie
• Antisemitismus und Israelfeindlichkeit.
Sie richtet sich damit unmittelbar gegen die für staatliche Strukturen grundlegenden Prinzipien. Staatliche Institutionen und demokratische Strukturen werden als Feindbild der Muslime stilisiert. Die DMG bereitetdamit den Nährboden für eine weitere Radikalisierung und verfassungsfeindliche Einstellung ihrer Anhängerschaft und ebnet den Weg für jihadistische Positionen. Diese aggressive Ausrichtung gegen Menschen anderer Glaubensrichtungen wird deutlich in Predigten, in denen behauptet wird, Fremde oder Andersdenkende würden den Islam bekämpfen oder muslimische Gesellschaften zerstören wollen und in denen deshalb Allah angerufen wird, alle Andersdenkenden zu töten, oder dies als Pflicht eines jeden Muslim bezeichnet wird. Veröffentlichungen der DMG befassen sich z.B. auch mit dem Verhältnis zwischen Eheleuten und geben Anleitungen für das propagierte sexuelle Anrecht des Ehemannes auf seine Ehefrau oder ein Recht auf körperliche Züchtigung bzw. fordern drakonische Strafen für homosexuelle Menschen.
Die DMG beweist mit dieser Art von andauernder Indoktrination nicht nur eine die verfassungsmäßige Ordnung ablehnende Haltung, sondern ihr Handeln ist deutlich darauf ausgerichtet, die Lebenswirklichkeit ihrer Anhängerschaft zu bestimmen und ihre verfassungsfeindlichen Ziele in die Tat umzusetzen.
(c) IM Niedersachsen, 12.06.2024