In einer groß angelegten Festnahme- und Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Bamberg, des Bayerischen Landeskriminalamts und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg konnte am 30. Januar 2023 in den Niederlanden und in Belgien eine Geldautomatensprenger-Bande ausgehoben werden, der mehr als 50 Straftaten in Deutschland mit einem Gesamtschaden von mehr als zehn Millionen Euro zugerechnet werden. Darüber haben heute Ermittler von Staatsanwaltschaft und Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt informiert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich sprachen von einem „großen Ermittlungserfolg“ und einer „hervorragenden internationalen Zusammenarbeit“. Herrmann: „Wir müssen solche skrupellosen Verbrecherbanden und deren Hintermänner konsequent hinter Gitter bringen.“ Eisenreich: „Bayern ist gut aufgestellt. Die Justiz arbeitet hervorragend mit der Polizei – auch über die Ländergrenzen hinweg – zusammen.“
Nach Herrmanns Worten hat sich die Problematik mit gesprengten Geldautomaten im vergangenen Jahr deutlich verschärft. Mit 37 Geldautomatensprengungen musste 2022 in Bayern ein Rekordwert verzeichnet werden (2020: 24 Sprengungen, 2021: 17 Sprengungen). Auch bundesweit gab es vergangenes Jahr einen Rekordstand (493). „Das müssen wir sehr ernst nehmen“, erklärte der Innenminister. Justizminister Eisenreich: „Geldautomatensprengungen sind die Banküberfälle der Moderne. Während die Zahl der traditionellen Banküberfälle deutschlandweit laut BKA von mehr als 1.600 im Jahr 1993 auf 28 im Jahr 2021 stark gesunken ist, nimmt das Sprengen von Geldautomaten erheblich zu. Zwischen 2006 und 2021 hat sich die Zahl von 30 auf knapp 400 mehr als verzehnfacht.“ Grund hierfür ist auch die Veränderung des Bankensektors: Seit 1995 gibt es laut Bundesbank etwa 70 Prozent weniger Bankniederlassungen, bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung. Die Zahl der Geldautomaten hat laut Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken seit 1995 um mehr als 50 % zugenommen (1995: 35.700; 2021: 56.097).
Die hochprofessionellen Täterbanden würden laut Herrmann nicht nur hohe wirtschaftliche Schäden verursachen. Besonders problematisch sei auch, dass mit den Sprengungen eine rücksichtslose Gefährdung von unbeteiligten Dritten, Anwohnern und Einsatzkräften einhergehe. Eisenreich: „Die bayerische Justiz verfolgt Geldautomatensprenger konsequent. Das Strafgesetzbuch sieht für Fälle der Geldautomatensprengung regelmäßig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor.“ Der Justizminister weiter: „Organisierte Kriminalität steckt hinter unterschiedlichen Kriminalitätsphänomenen. Das können Zwangsprostitution, Drogenhandel, Cybertrading oder Geldautomatensprengungen sein. Wir setzen deshalb auf Experten bei den bayerischen Staatsanwaltschaften. Daneben arbeiten wir im Bereich der OK – wie im aktuellen Fall – eng mit den Nachbarländern sowie Europol und Eurojust zusammen.“
Laut Herrmann sind auch die Bankenwirtschaft und die Automatenhersteller in der Verantwortung, es den Tätern so schwer wie nur möglich zu machen. Die Maßnahmen im benachbarten Ausland und der dortige Rückgang der Sprengungen zeige, wie wichtig stärkere Vorkehrungen auch in Deutschland seien. „Denkbar wäre beispielsweise, die elektronische Überwachung der Selbstbedienungsfoyers auszubauen, um das Entdeckungsrisiko zu erhöhen“, erläuterte Herrmann. Auch deutlich weniger Bargeldbestand in den Automaten würde das Aufsprengen weniger lukrativ machen. „Ein großes Potential sehe ich auch beim Einsatz von speziellen Einfärbe- und Klebesystemen, die die Geldnoten unbrauchbar machen“, so Herrmann weiter. „Dadurch würde sich eine Sprengung nicht mehr lohnen.“
Quelle: bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 2. Februar 2023