Welche Auswirkungen hat die rasant fortschreitende Entwicklung künstlicher Intelligenz auf die innere Sicherheit? Darüber diskutieren heute (27. Juni) Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und juristischer Praxis in der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Veranstaltet wird die Fachtagung unter der Leitung der Münchner Studierendeninitiative „MLTech“ gemeinsam mit dem Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) mit Unterstützung der LMU und des bayerischen Justizministeriums. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich wird ein Grußwort sprechen. Der Minister: „Künstliche Intelligenz verändert unser Leben. Wir stehen am Beginn eines neuen Zeitalters. Vieles ist noch gar nicht absehbar. Leider sind Straftäter mit die Ersten, die neue technische Möglichkeiten nutzen. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen, müssen aber auch die Risiken im Blick haben.“
Künstliche Intelligenz ist bereits heute ein wichtiges Hilfsmittel für Ermittler, beispielsweise bei der Suche nach kinderpornografischen Inhalten. Der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Goger, Leiter des „Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet“ (ZKI) bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern, stellt bei der Tagung gemeinsam mit Wissenschaftlern entwickelte Ermittlungsinstrumente vor. Dazu gehört beispielsweise der „Dark Web Monitor“ – eine Art Suchmaschine für das Darknet.
Der Leitende Ministerialrat Martin Reinhard vom Bayerischen Justizministerium wird über das Thema „Metaverse und Strafrecht“ sprechen. Im Internet der Zukunft zeichnet sich eine Vielzahl neuer Kriminalitätsformen ab. Minister Eisenreich: „Generative KI hat eine rasante technologische Entwicklung genommen. Das Missbrauchspotenzial von KI ist aber enorm. Mithilfe täuschend echt wirkender Videos und perfekt imitierter Stimmen können Täter etwa bekannte Methoden wie ‚CEO-Fraud‘ oder Enkeltrickbetrug perfektionieren. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz sind Phishing-Mails heute professionalisiert und vor allem oftmals individualisiert. Zudem wird es immer leichter, vor allem Frauen und Mädchen mit Deepfake-Technologie in pornografische Fotos oder Videos einzubauen.“ Bayern hat aktuell in Bezug auf Deepfakes im Bundesrat eine neue Vorschrift zum Persönlichkeitsschutz im Strafgesetzbuch (StGB) vorgeschlagen.
Eisenreich: „Generative künstliche Intelligenz hat die Kraft, vieles grundlegend zu verändern. Deshalb müssen sich Politik, Wissenschaft, Gesellschaft und Strafverfolgungspraxis frühzeitig mit den neuen Entwicklungen beschäftigen. Die heutige Tagung leistet hierzu einen Beitrag. Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern spannende Vorträge und Diskussionen.“
(c) StMJ, 27.06.2024