Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, mit dem die Berufung des pensionierten Polizisten und Reichsbürgers Harald S. gegen die Aberkennung des Ruhegehalts zurückgewiesen wurde. „Das bestätigt uns in unserem konsequenten Vorgehen gegen Reichsbürger bei der Polizei“, erklärte Herrmann. „Harald S. hat mit seinen Äußerungen und seinem Verhalten den Staat von Grund auf abgelehnt und dessen Gesetze angezweifelt. Das ist für einen Beamten völlig indiskutabel. Der Verlust seiner Pension ist eine ebenso harte wie notwendige Konsequenz.“
Harald S. unterrichtete bis zu seiner Suspendierung im Februar 2016 am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring. Wie Herrmann erläuterte, hatte das Verwaltungsgericht München auf Antrag der Disziplinarbehörde beim Polizeipräsidium München zunächst auf Entfernung aus dem Dienst entschieden. Gegen diese Entscheidung legte Harald S. Rechtsmittel ein. Während des laufenden Gerichtsverfahrens wurde er im Oktober 2019 pensioniert. Im Berufungsverfahren wurde der ursprüngliche Antrag auf Entfernung daher auf Aberkennung des Ruhegehalts geändert. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist bereits rechtskräftig.
Der Innenminister machte unmissverständlich klar, gegen Reichsbürger in den Reihen der Bayerischen Polizei entschieden vorzugehen. „Wer bestreitet, dass es unseren Staat überhaupt gibt, kann nicht Gehalt oder eine Pension von ihm erhalten wollen“, betonte Herrmann. „Wir ergreifen in allen Fällen, die uns bekannt werden, konsequent disziplinarrechtliche Maßnahmen. Wer vom Gedankengut der Reichsbürger überzeugt ist, hat bei der Bayerischen Polizei nichts verloren.“ Herrmann machte aber auch deutlich: „Die bei der Bayerischen Polizei identifizierten Reichsbürger sind wenige Einzelfälle und bei mehr als 44.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leider nicht gänzlich auszuschließen.“
Quelle: Bayerisches Ministerium des Innern, für Sport und Integration, Pressemitteilung vom 13. Dezember 2021