Die Regierungsfraktionen im Hessischen Landtag haben ein Gesetzespaket zur Stärkung der hessischen Sicherheitsbehörden auf den Weg gebracht. Anlässlich der ersten Lesung begrüßte Innenminister Peter Beuth die geplanten Änderungen des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz und des Gesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen sowie zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei.
„Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land hat für uns höchste Priorität. Neben unseren Rekordinvestitionen in die Innere Sicherheit ist es entscheidend, dass die hessischen Sicherheitsbehörden mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet sind. Diese müssen so ausgestaltet sein, dass Polizei und Verfassungsschutz effektiv arbeiten können und gleichzeitig die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Die geplanten Gesetzesänderungen erfüllen diese Voraussetzungen und sind damit neben der polizeilichen Prävention ein wichtiger Schritt, um das Schutzniveau und das Sicherheitsgefühl der Menschen in Hessen noch weiter zu steigern,“ so Innenminister Peter Beuth.
Insbesondere im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden mit den Gesetzesänderungen umfangreiche Änderungen vorgenommen:
- Um insbesondere Rechtsextremismus noch effektiver zu bekämpfen, sollen die Straftaten „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, „Volksverhetzung“ und „Anleitung zu Straftaten“ in den Katalog der Delikte mit „erheblicher Bedeutung“ aufgenommen werden. Dies erweitert die polizeilichen Möglichkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr.
- Beabsichtigt ist zudem eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für das IP-Tracking im Bereich der Gefahrenabwehr. Dies ist beispielsweise bei der Ankündigung eines Suizids oder Amoklaufs via Internet von hoher Relevanz.
- Es werden darüber hinaus notwendige Befugnisse für die Sicherheitsbehörden wie die Videosicherheitstechnik an besonderen Gefahrenpunkten wie in Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen eingeräumt. Die Kameras sollen insbesondere an besonderen Gefahrenpunkten eingesetzt werden können, an denen es zu einem erhöhten Aufkommen an Straftaten kommt. Mit der Schaffung der eigenständigen Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung von Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen wird auf eine jeweilige Einzelfallprüfung verzichtet. Dies ermöglicht den erleichterten Einsatz von Videotechnik in diesen Bereichen.
- Es werden zusätzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme in Dienstfahrzeugen, sogenannter In-car-AKLS, zu ermöglichen.
- Es wird weiterhin der Schutz der Berufsgeheimnisträger ausgebaut. Unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG wird der Schutz der nach §§ 53 und 53a StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger vor verdeckten Maßnahmen neu geregelt. Dabei wird das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr, soweit rechtlich zulässig, mit dem Interesse an der Geheimhaltung der anvertrauten Informationen in einen Ausgleich gebracht.
- Die Umorganisation des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums zu einem Hessischen Polizeipräsidium Einsatz schafft die erforderlichen Voraussetzungen, die zukünftig an eine leistungsstarke Einsatzbehörde gestellt werden.
Stärkung des Verfassungsschutzes und seiner parlamentarischen Kontrolle
Im Hessischen Verfassungsschutzgesetz werden u.a. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt sowie Regelungen an die des Bundesverfassungsschutzgesetzes angepasst, etwa zur Beobachtung von Einzelpersonen. Weil es für Sicherheitsbehörden besonders schwierig ist, sich selbst radikalisierende Personen frühzeitig zu erkennen, sollen daher die Aufklärungsmöglichkeiten für den hessischen Nachrichtendienst verbessert werden. Darüber hinaus soll das das Auskunftsrecht von Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden.
Der Verfassungsschutz wird in Zukunft einer noch stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollkommission werden Zutrittsrechte zu den Dienststellen des Landesamts für Verfassungsschutz eingeräumt. Darüber hinaus wird die Parlamentarische Kontrollkommission durch die Einrichtung eines ständigen Geschäftsführers gestärkt.
Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Pressemitteilung vom 30. März 2022