Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main -Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
(ZIT)- hat beim Amtsgericht Darmstadt Anklage gegen einen 27-jährigen Angeschuldigten
insbesondere wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz,
des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie der Anleitung
zur Herstellung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen erhoben.
Dem in Darmstadt wohnhaften Angeschuldigten wird unter anderem zur Last gelegt, im
Jahr 2017 die technische Verwaltung einer im Internet abrufbaren Webseite übernommen zu
haben, die unter anderem Anleitungen zum Bau verschiedener, teils unter das Kriegswaffenkontrollgesetz
fallender Sprengvorrichtungen zur freien Verfügbarkeit bereithielt. Weiterhin
verfügte die Seite über ein Forum, in welchem sich die Mitglieder unter anderem über den
Bau verschiedener Sprengvorrichtungen sowie über die Herstellung verschiedener Sprengstoffe
austauschten.
Die Webseite bezeichnete sich selbst als „Deutschlands größte Sprengstoffcommunity“.
Der Angeschuldigte soll die benannten Anleitungen zwar nicht selbst erstellt haben, jedoch
maßgeblich für den dauerhaften Betrieb der Webseite verantwortlich gewesen sein und so
unter anderem Server finanziert und technische Probleme bei der Erreichbarkeit der Webseite
behoben haben, wodurch er für die dauerhafte Abrufbarkeit der Anleitungen Sorge getragen
haben soll.
Die Webseite wurde seitens der Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen bereits im August
2019 vom Netz genommen, wo das hiesige Verfahren seinen Ursprung hatte.
Das Amtsgericht -Schöffengericht- Darmstadt hat die Anklage zwischenzeitlich zugelassen
und das Hauptverfahren eröffnet.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 04. August 2022