Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. August 2022) den syrischen Staatsangehörigen Ahmed H. I. in Berlin von Beamten des Landeskriminalamtes Berlin festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und andere Räumlichkeiten des Beschuldigten durchsucht.

Weitere Durchsuchungsmaßnahmen betrafen vier Beschuldigte, die Ahmed H. I. unterstützt haben sollen.

Ahmed H. I. ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in drei Fällen dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a StGB) sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 7 KrWaffKontrG).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ahmed H. I. reiste mit Hilfe von drei anderen Beschuldigten im April 2019 über Griechenland und die Türkei nach Syrien aus, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen. Er wollte sich zum Kämpfer ausbilden lassen und für die Organisation an Kamphandlungen oder Anschlägen beteiligen. Da ihm Kampfeinsätze allerdings aufgrund einer Verletzung nicht möglich waren, fungierte er als Ansprechpartner für mindestens zwei weibliche IS-Anhängerinnen, die ihre Flucht aus einem kurdischen Lager planten. Im Oktober 2019 kehrte Ahmed H. I. mit Erlaubnis seines „Emirs“ nach Deutschland zurück. Von hier aus holte er Informationen über Wege zum Transfer finanzieller Zuwendungen an den IS ein. In der Folgezeit bewegte er den vierten Mitbeschuldigten dazu, als Mittelsmann bei der Übermittlung von Geldern an den IS nach Syrien aufzutreten. Zudem erwarb Ahmed H. I. bei zwei Gelegenheiten über Mittelsmänner in Syrien insgesamt drei Sturmgewehre mitsamt passender Magazine und Munition.

Ahmed H. I. wird im Laufe des morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 16. August 2022

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