Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 461 versuchte und vollendete Geldautomatensprengungen registriert. Dies entspricht einem Rückgang von 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in dem mit 496 Fällen der bisherige Höchststand erreicht wurde. Das geht aus dem heute veröffentlichten Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten“ des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor.
Die bei Sprengungen von Geldautomaten erlangte Beutesumme fiel mit 28,4 Millionen Euro ebenfalls geringer aus als im Vorjahr (2022: 29,9 Millionen Euro, -5,4 Prozent). Aufgrund des hohen Anteils von Fällen, in denen Tatverdächtige nach erfolgreicher Geldautomatensprengung an Bargeld gelangten (276 Fälle), bleibt die Summe aber weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau.
Bei fast 90 Prozent der durchgeführten Sprengungen verwendeten die Täter feste Explosivstoffe. Dieser Modus Operandi verursacht erhebliche Schäden und setzt Einsatzkräfte und Unbeteiligte einer großen Gefahr aus.
Die Gewaltbereitschaft der Täterseite bleibt weiterhin hoch. Bereits in der Vergangenheit kam es zu Bedrohungen, Körperverletzungen und freiheitsberaubenden Handlungen. Im vergangenen Jahr wurden erstmals auch tödliche Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit riskantem Fluchtverhalten registriert.
Die deutsche Polizei konnte im vergangenen Jahr erheblich mehr Tatverdächtige als im Vorjahr ermitteln (201 Tatverdächtige; 2022: 128, +57 Prozent). 179 Tatverdächtige sind aus dem Ausland zur Tatbegehung eingereist (2022: 87), dies entspricht einem Anteil von 89,1 Prozent. Wie in den Vorjahren hatte der weit überwiegende Teil dieser Tatverdächtigen mit 160 Personen seinen Lebensmittelpunkt in den Niederlanden (2022: 75) und war im Besitz der niederländischen Staatsangehörigkeit (136 Personen).
Der Rückgang der Fallzahlen und die deutlich gestiegene Anzahl an ermittelten Tatverdächtigen ist auch auf die intensivierte nationale und internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zurückzuführen. Dennoch ist die Bedrohung durch Geldautomatensprengungen unverändert hoch, weshalb der Phänomenbereich für die deutschen Sicherheitsbehörden weiterhin einen Schwerpunkt der Kriminalitätsbekämpfung darstellt.
Die im November 2022 auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat gestarteten Gespräche zwischen betroffenen Behörden und der Privatwirtschaft („Runder Tisch Geldautomatensprengungen“) wurden im vergangenen Jahr fortgeführt. Dort vereinbarte freiwillige Präventionsmaßnahmen, wie der Nachtverschluss von Geldautomaten, der Einsatz von Einfärbe- oder Klebesystemen sowie eine Reduktion des Bargeldhöchstbestands, sollen bis Ende 2025 umgesetzt sein.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten 2023“ unter: www.bka.de/BLB_Geldautomaten2023
(c) BKA, 29.08.2024