Am 2. November 2023 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Betätigung der Terrororganisation HAMAS und des internationalen Netzwerks „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ in Deutschland verboten. Die Teilorganisation „Samidoun Deutschland“ wurde an diesem Tag verboten und aufgelöst.
Zur Durchsetzung dieser Verbote und zur weiteren Aufklärung der verbotenen Strukturen dieser Gruppierungen werden seit dem heutigen Morgen, 6.00 Uhr, auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsgerichte in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein insgesamt 15 Objekte durchsucht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir setzen unser konsequentes Vorgehen gegen radikale Islamisten fort. Mit den Verboten von HAMAS und Samidoun in Deutschland haben wir das klare Signal gesetzt, dass wir keinerlei Verherrlichung oder Unterstützung des barbarischen Terrors der HAMAS gegen Israel dulden.
Islamisten und Antisemiten können und dürfen sich hier nirgendwo sicher fühlen. Diese Extremisten müssen mit der ganzen Härte des Rechtstaats rechnen. Wir haben die islamistische Szene fest im Blick.“
Die Tätigkeit der HAMAS in Deutschland läuft Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und des Vereinsgesetzes.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der HAMAS in Deutschland etwa 450 Mitglieder zu. Ihre Aktivitäten reichen nach derzeitigen Erkenntnissen von Sympathiebekundungen und Propagandaaktivitäten bis hin zu Finanzierungs- oder Spendensammelaktivitäten. Damit soll die Kernorganisation im Ausland gestärkt werden. Die Mitglieder und Anhänger der HAMAS in Deutschland setzen sich darüber hinaus dafür ein, den politischen und gesellschaftlichen Diskurs in Deutschland im Sinne der HAMAS zu beeinflussen. Gewalttätige Aktionen der HAMAS fanden in Deutschland bisher nicht statt.
Die Vereinigung „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ einschließlich ihrer Teilorganisation im Inland, „Samidoun Deutschland“, auch agierend unter den Bezeichnungen „HIRAK – Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)“ und „Hirak e.V.“, erfüllt ebenfalls die in Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und im Vereinsgesetz normierten Verbotsgründe. „Samidoun“ richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, beeinträchtigt und gefährdet das friedliche Zusammenleben, befürwortet Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange und unterstützt Vereinigungen, die Anschläge befürworten und androhen.
In Deutschland trat „Samidoun“ besonders durch Demonstrationen öffentlich in Erscheinung, bei denen vor allem mit der Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ systematisch das Existenzrecht Israels geleugnetund israel- und judenfeindlich agitiert wurde. Besonders schwer wiegt die Verherrlichung des Terrors der HAMAS nach deren Terroranschlägen auf Israel seit dem 7. Oktober 2023.
(c) BMI, 23.11.2023