Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/5440) liegt der „Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2021“ vor. Danach beteiligte sich Deutschland im Jahr 2021 mit 137 Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung an internationalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union sowie am bilateralen Polizeiprojekt „German Police Project Team“ (GPPT) in Afghanistan. Im Jahr 2020 lag diese Zahl der Unterrichtung zufolge noch bei 175.
Der Frauenanteil betrug 2021 laut Vorlage 21,9 Prozent nach 17,2 Prozent im Vorjahr. Dabei befanden sich durchschnittlich pro Tag 65 Polizisten im Einsatz nach 79 im Jahr 2020, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht.
Von den insgesamt 137 Polizisten waren dem Bericht zufolge 76 im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) in neun EU-Missionen eingesetzt, wobei durchschnittlich 43 pro Tag bei GSVP-Missionen der Europäischen Union im Einsatz waren. Insgesamt 30 Polizisten verrichteten ihren Dienst in vier Missionen der Vereinten Nationen; dabei befanden sich durchschnittlich an jedem Tag 14 deutsche Polizisten im Einsatz.
Darüber hinaus hat Deutschland bis Ende April 2021 das bilaterale Polizeiprojekt in Afghanistan (GPPT) fortgeführt, bei dem im Berichtszeitraum laut Vorlage insgesamt 31 Polizisten eingesetzt wurden. Dabei waren von Januar bis Ende April 2021 im Durchschnitt 20 Polizisten an den Standorten Mazar-e-Sharif und Kabul tätig.
In dem Bericht verweisen die Autoren darauf, dass 2021 im Vergleich zum Vorjahr erneut ein Rückgang der Entsendezahlen zu verzeichnen sei. Dieser Rückgang sei hauptsächlich auf die phasenweise Reduzierung der operativen Tätigkeiten in allen Missionsgebieten infolge der Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Aus selbigem Grund sei es in allen Missionen zu einer temporären Aussetzung von Neu-Entsendungen gekommen.
Des Weiteren heißt es in der Vorlage, dass bei Polizeien des Bundes und der Länder in den vergangenen Jahren zwar zusätzliche Haushaltsstellen geschaffen worden seien, die mittelfristig zu einer Stärkung der Beteiligung an internationalen Friedensmissionen führen könnten. Diese Personalentwicklung habe sich jedoch im Jahr 2021 nach wie vor nicht in den Entsendezahlen widergespiegelt.
Auf Grund der Dauer der Laufbahnausbildung stünden neu eingestellte Beamte den Dienststellen nicht unmittelbar zur Verfügung, führen die Autoren ferner aus. Dies gelte noch mehr für hoch qualifizierte, umfassend geschulte und diensterfahrene Beamte, die in internationale Friedensmissionen entsandt werden können. Grundsätzlich schrieben die „Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen“ eine Mindestdienstzeit von acht Jahren vor, bevor deutsche Polizisten in internationale Missionen entsandt werden können.
Quelle. Deutscher Bundestag, HiB Nr. 74 vom 30. Januar 2023