Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, und die Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, haben heute dasBundeslagebild Cyberkriminalität für 2023 vorgestellt.
Die Zahl der Straftaten im Bereich Cyberkriminalität ist erneut gestiegen. Das zeigt sich insbesondere mit Blick auf Straftaten, die Auswirkungen in Deutschland haben, bei denen sich die Täter jedoch im Ausland oder an einem unbekannten Aufenthaltsort befinden. Die Zahl dieser Auslandstaten steigt seit ihrer Erfassung im Jahr 2020 kontinuierlich an – 2023 um 28 Prozent. Die Zahl der Auslandstaten übersteigt damit erneut die der Inlandstaten, bei denen Deutschland Handlungs- und Schadensort ist. Die Inlandstaten stagnieren auf hohem Niveau (134.407 Fälle bzw. minus 1,8 Prozent gegenüber 2022). 82 Prozent dieser Fälle sind Fälle von Computerbetrug. DieAufklärungsquote ist mit 32 Prozent leicht angestiegen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit bleibt hoch. Deshalb handeln wir so entschieden – national wie international. Das Bundeskriminalamt hat erfolgreich kriminelle Netzwerke zerschlagen, von denen Cyberkriminalität ausgeht. So hat das BKA gezielt zugeschlagen, um große Darknet-Plattformen und technische Infrastrukturen abzuschalten, die für Attacken genutzt werden. Unsere Cybersicherheitsbehörde BSI unterstützt Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Behörden und Unternehmen darin, sich besser zu schützen. Denn wir müssen den Schutz gegen die aktuellen Bedrohungen überall weiter hochfahren.
Wir wollen die Cyberabwehr weiter stärken und weitere Instrumente schaffen, die es dem Bund erlauben, bei schweren Cyberangriffen schnell zu handeln und diese abzuwehren. Wie stark wir die Schutzmaßnahmen bereits hochgefahren haben und Angriffe erkennen und auch zuordnen können, zeigen unsere jüngsten Ermittlungserfolge – insbesondere beim Schutz vor Cyberattacken durch das russische Regime.“
BKA-Präsident Holger Münch: „Unsere polizeilichen Ermittlungserfolge zeigen: Die Identifizierung und erfolgreiche Verfolgung von Straftätern, aber vor allem auch die Zerschlagung der Infrastruktur der Cyberkriminellen, sind ein effektiver Ansatz zur Bekämpfung der Cyberkriminalität. Die heute vorgestellten Zahlen und Entwicklungen verdeutlichen: Cybercrime ist eine wachsende internationale Bedrohung, der wir ganzheitlich und effektiv begegnen müssen. Die nationale und internationale Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor, um Cybercrime zu bekämpfen und Gefahren abzuwehren.“
BSI-Präsidentin Claudia Plattner: „Das Bundeslagebild des BKA macht deutlich, dass Cybercrime weiterhin eine erhebliche Bedrohung für Wirtschaft und Gesellschaft ist. Wir sind den Kriminellen aber nicht schutzlos ausgeliefert!Genauso, wie wir Fenster und Türen verschließen, wenn wir das Zuhause oder das Büro verlassen, können wir uns auch im Cyberraum schützen. Dazu müssen Unternehmen Cybersicherheit konsequent umsetzen und Bürgerinnen und Bürger ein Bewusstsein für diese Gefahren entwickeln. Das BSI unterstützt dabei in Zusammenarbeit mit dem BKA und weiteren Akteuren, etwa den zuständigen Landesbehörden oder den Internetprovidern.“
Dass Handlungs- und Erfolgsort bei Cyberstraftaten besonders häufig auseinanderfallen, zeigt, dass geographische Grenzen für Cyberkriminelle kaum noch eine Rolle spielen. Kriminelle Dienstleistungen werden imGeschäftsmodell „Crime-as-a-Service“ von Tätergruppierungen angeboten, die weitgehend anonym und dezentral zusammenarbeiten.
Auch 2023 waren unterschiedliche Handlungsweisen von Cyberkriminellen zu beobachten: Sie fischten Daten ab und verschafften sich über Schwachstellen Zugang zu Systemen. Sie legten Webseiten von Behörden mit DDoS-Kampagnen lahm und verschlüsselten die IT-Systeme von Unternehmen mit Ransomware, um ihre Opfer zu erpressen. Eine Auswertung des BKA und der Landeskriminalämter zeigt: Im Jahr 2023 haben bundesweit über 800 Unternehmen und Institutionen Ransomware-Fälle bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Trotzdem ist weiter von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Laut dem Verband Bitkom lagen die 2023 direkt durch Cyberangriffe verursachten gesamtwirtschaftlichen Schäden mit 148 Milliarden Euro erneut auf sehr hohem Niveau.
2023 sind den Sicherheitsbehörden aber auch zahlreiche Ermittlungserfolge in Deutschland gelungen, die sich primär gegen die Infrastruktur der Tätergruppierungen richteten. Unter anderem wurden die Plattform „Chipmixer“, die größte Geldwäsche-Plattform im Darknet, und mehrere kriminelle Marktplätze wie zum Beispiel „Kingdom Market“ abgeschaltet. Erpressungsaktivitäten mehrerer Ransomware-Gruppierungen wurden gestoppt. Zudem wurde mit „Qakbot“ ein gefährliches Schadsoftware-Netzwerk zerschlagen. „Qakbot“ kontrollierte über 700.000 infizierte Systeme im Internet, die für kriminelle Zwecke wie die Erpressung von Lösegeldzahlungen mittels Ransomware genutzt wurden. Gerade im Bereich der Cyberkriminalität ist die Zerschlagung solcher Infrastrukturen, die weltweit für kriminelle Zwecke angeboten werden, ein entscheidender Faktor der Kriminalitätsbekämpfung. Dabei arbeitet das BKA weiter eng mit nationalen ebenso wie mit internationalen Partnern zusammen.
Die Cybersicherheitsbehörde BSI gibt umfassende Informationen dazu, wie sich Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen besser gegen Cyberkriminalität schützen können. Dazu gehören präventive Handlungsempfehlungen genauso wie Tipps für eine schnelle und angemessene Reaktion im Schadensfall. Neben regelmäßigen Updates und starken Passwörtern sowie der Nutzung von Zwei-Faktor-Authentisierung ist der wirksamste Schutz gegen Spam, Phishing und Social Engineering die kritische und informierte Aufmerksamkeit bei der Nutzung des Internets. Aktuelle Sicherheitshinweise stellt das BSI auf seiner Internetseite und im Newsletter „Sicher Informiert“ zur Verfügung.
Das Bundeslagebild und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BKA:
Informationen zu Schutzmaßnahmen für Unternehmen, Behörden und Verbraucherinnen und Verbraucher:
(c) BMI, 13.05.2024