In den vergangenen drei Tagen hat die bisher größte konzertierte Fahndungsaktion zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen im Bundesgebiet stattgefunden. Vom 14. bis 17. März 2023 waren parallel sieben Länderpolizeien auf überregionalen Reiserouten mit Kontrollstellen aktiv, um den Druck auf international agierende Tätergruppen zu erhöhen. Insgesamt waren in den sieben beteiligten Bundesländern über 2.500 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Dabei wurden im Rahmen der Zusammenarbeit insgesamt rund 8.000 Personen und über 5.300 Fahrzeuge in Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein kontrolliert. Die Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei durchgeführt. Im Rahmen der Fahndungstage wurden mehr als 180 Straftaten und 360 Ordnungswidrigkeiten registriert und 42 Personen vorläufig festgenommen.
Anlässlich der bundesweiten Offensive gegen Geldautomatensprenger sagte Hessens Innenminister Peter Beuth: „Der bundesweite Kampf gegen Geldautomatensprenger hat höchste Priorität. In den vergangenen Tagen haben wir daher erneut eine konzertierte und großflächige Fahndungsaktion zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen in Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein stattgefunden. Die hohe Kontrolldichte und der anhaltende Fahndungsdruck machen deutlich: Wir werden es international agierenden Sprenger-Banden in Deutschland in Zukunft so schwer wie möglich machen. Der andauernde und konsequente Einsatz der Länder ist unerlässlich für einen nachhaltigen Erfolg. Daher werden wir auch künftig im Kampf gegen Geldautomatensprengungen verstärkt und länderübergreifend im Einsatz sein. Wir sind davon überzeugt, dass wir durch den gemeinsamen Kampf und zunehmend besser geschützte Geldautomaten organisierten Banden Einhalt gebieten und sie nachhaltig zerschlagen können. Ich danke allen Polizeibeamtinnen und -beamten der Länder für ihren beherzten Einsatz in den vergangenen Tagen.“
„Verbrecher machen nicht an Landesgrenzen halt. Deshalb müssen wir, Hand in Hand mit unseren Nachbarn, grenzübergreifend zusammenarbeiten. Gerade die Bekämpfung national und international agierender, organisierter Banden erfordert eine enge länderübergreifende Zusammenarbeit. Mit der heutigen Aktion bekräftigen wir die gute Zusammenarbeit unserer Polizeien und zeigen einmal mehr, dass wir gemeinsam mit Hochdruck und aller Konsequenz gegen Geldautomatensprenger vorgehen. Mein Dank gilt allen beteiligten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Allein in Niedersachsen sind in diesem Jahr schon 16 Geldautomaten gesprengt worden. Die grenzüberschreitenden Maßnahmen verdeutlichen einmal mehr, welchen immensen Ressourceneinsatz die Polizei zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen betreibt. Der Einsatz von Festsprengstoffen, vollkommen zerstörte Bankfilialen sowie Verfolgungsfahrten mit weit über 200 km/h auch auf Landstraßen machen ganz deutlich: Die Täter agieren skrupellos und schrecken vor keiner Gefährdung Unbeteiligter zurück. Polizeiliche Maßnahmen allein werden nicht ausreichen, um diese Taten möglichst unattraktiv zu machen. Flächendeckend hohe Sicherheitsstandards der Geldautomaten sind der Schlüssel, damit sich Sprengungen nicht mehr lohnen. Ich stehe deshalb in engem Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Banken- und Kreditwirtschaft und werde mich Ende April erneut mit ihnen zusammensetzen und schauen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt sind. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten hier zu Recht zeitnahe und spürbare Verbesserungen.“
„Deutschland darf kein El Dorado für Geldautomatensprenger sein. Wichtig ist, dass wir heute tätig werden bevor morgen bei diesen Sprengungen oder bei den wilden Fluchtfahrten Menschen ums Leben kommen. Schlagkräftige Antworten können wir nur gemeinsam und länderübergreifend geben. Das haben wir heute mit Bravour getan. Denn jede einzelne Automatensprengung ist eine zu viel,“ so der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul.
„In Rheinland-Pfalz wurden im vergangenen Jahr 56 Geldautomaten gesprengt, also mehr als einer pro Woche. Das war der bisherige Höchststand für unser Bundesland und der Trend scheint sich auch in diesem Jahr fortzusetzen. Die Täter gehen dabei mit immer größerer Skrupellosigkeit vor und nehmen billigend in Kauf, dass Unbeteiligte schwer verletzt werden könnten oder sogar schlimmeres. Zur Bekämpfung dieser Verbrechen kommt der länderübergreifenden polizeilichen Zusammenarbeit – wie im Rahmen der Joint Action Days – besondere Bedeutung zu. Ich bin überzeugt, dass mit solchen Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen den Sprengungen zielführend begegnet werden kann“, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling.
Dass die polizeilichen Maßnahmen gegen die Sprenger erfolgreich sein können, zeigten die jüngsten Festnahmen von Geldautomatensprengern in Rheinland-Pfalz am vergangenen Dienstag in Ludwigshafen und zuletzt in Koblenz Ende Januar, so Ebling weiter. „Gleichzeitig stehen auch die Banken in der Pflicht, ihre Geldautomaten besser zu sichern. Es darf sich für die Täter einfach nicht lohnen, auf Beutezug in Deutschland zu gehen. Zu diesem Zwecke habe ich bereits mit drei von vier rheinland-pfälzischen Dachverbänden der Banken und Kreditinstitute eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.“
„Die Zusammenarbeit der letzten Jahre zahlt sich aus! Das hat sich auch in der Vergangenheit mit großer Wirkung gezeigt, z. B. bei der Aufklärung des Geldtransportüberfalls in Saarlouis vor einigen Wochen. Wir wissen, dass wir dabei auch nicht alleine unterwegs sein können, deswegen brauchen wir alle: Die Landespolizei der benachbarten Bundesländer, wir brauchen die Bundespolizei, aber auch die Kolleginnen und Kollegen der Gendarmerie aus Frankreich, Luxemburg und Belgien. Weil wir wissen, dass es in der Regel international agierende Banden von hochkriminellen und vor allem skrupellosen Menschen sind. Darauf muss man sich einstellen. Die saarländische Polizei ist das. Wir sind robust unterwegs. Aber wir können auch nicht alle Geldautomaten, die wir im Saarland haben, Tag und Nacht bewachen. Deswegen gilt es, mit den Banken und Sparkassen, die dieses Netz unterhalten, im Gespräch zu bleiben. Wir wollen dort ein wie in anderen Ländern auch abgestimmtes Vorgehen. In allererster Linie gilt es dabei, die infrage stehenden Schutzgüter in den Blick zunehmen. Und das ist nicht in erster Linie das Geld oder der Automat. Das sind die Menschen, die gegebenenfalls davon betroffen sind. Man kann sicher sein, dass wir mit einer hochprofessionellen, aber vor allen Dingen hochengagierten Polizei und anderen Beteiligten dieses Thema auf der Agenda haben. Deswegen war diese Übung und vor allen Dingen die entsprechende Großkontrolle, eine Wichtige, und es werden weitere folgen,“ so der saarländische Innenminister Reinhold Jost.
Die schleswig-holsteinische Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack begrüßt das gemeinsame Vorgehen der LIGA-Länder gegen das Kriminalitätsphänomen der Geldautomatensprengung: „Leider ist auch Schleswig-Holstein von einigen Geldautomatensprengungen betroffen, bei denen die Täter sehr skrupellos und menschengefährdend vorgehen. Ich halte eine enge Abstimmung der tatbetroffenen Bundesländer für besonders wichtig, um den Tätern das Handwerk zu legen. Daher bin ich froh, dass wir im Dezember 2022 der LIGA beigetreten sind und somit gemeinsam unsere Lageerkenntnisse austauschen und unsere Ermittlungen intensivieren können. Die Action Days sind ein wichtiges Signal um unsere gemeinsame Entschlossenheit im Hinblick auf die Bekämpfung dieser gefahrenträchtigen Kriminalität zu demonstrieren.“
Vizepräsidentin Martina Link vom Bundeskriminalamt: „Der Bekämpfung der Geldautomatensprengungen kommt eine hohe Bedeutung zu. Neben der Beute, die die Täter erlangen, entstehen erhebliche Sachschäden, zum Beispiel an Gebäuden. Vor allem aber sind durch die Explosionen und herumfliegenden Trümmerteile Unbeteiligte unmittelbar gefährdet. Die Täter flüchten in der Regel mit hochmotorisierten Fluchtfahrzeugen und sehr hohen Geschwindigkeiten. Auch hier besteht eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben unbeteiligter Bürgerinnen und Bürger.“
Die Bundespolizeidirektion Koblenz beteiligte sich in eigener Zuständigkeit an den Grenzen zu Frankreich, Belgien und Luxemburg an dem bundesweiten Einsatz. Die Einsatzkräfte fahndeten nach möglichen grenzüberschreitenden Tätern. „Das Phänomen der Geldautomatensprengungen kann und muss auch im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich im Rahmen von koordinierten behördenübergreifenden polizeilichen Maßnahmen bekämpft werden“, so Gregor Pelzl, Präsident der Bundespolizeidirektion Koblenz.
Im Jahr 2022 wurde der höchste Stand der Fallzahlen von Geldautomatensprengungen registriert, der bislang in Deutschland zu verzeichnen war. Teilweise haben sich bis zu fünf Geldautomatensprengungen in einer Nacht im gesamten Bundesgebiet ereignet.
Täter sprengen oftmals verkehrsgünstig gelegene Automaten
Bei der Sprengung von Geldautomaten handelt es sich um eine schwerwiegende Straftat. Im Visier der Täter sind oftmals verkehrsgünstige Automaten, die sich in der Fluchtnähe von Autobahnen befinden. Während der finanzielle Schaden der Banken durch den Diebstahl des Geldes und die Zerstörung der Automaten und Gebäude immens ist, bergen die Sprengungen für die Bürgerinnen und Bürger lebensbedrohliche Gefahren. Zum einen, da durch die Täter meist feste Explosivstoffe mit großer Sprengkraft eingesetzt werden, zum anderen weil das Vorgehen der Täter bei Tatausführung und anschließender Flucht besonders skrupel- und rücksichtslos ist. Dies birgt insbesondere dann eine hohe Gefahr, wenn sich die gesprengten Geldautomaten in einem sogenannten Mischgebäude (kombiniertes Wohn- und Geschäftshaus) beziehungsweise in der Nähe von Wohnhäusern befinden. Oft ist es nur vom Zufall abhängig, dass bei diesen Sprengungen keine unbeteiligten Passanten oder Anwohner verletzt oder gar getötet werden. Je nachdem, wie konkret die jeweilige Tat das Leben Unbeteiligter gefährdete, etwa durch den Umstand, dass in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen oder Wohnhäuser bzw. zu sich in unmittelbarer Tatortnähe aufhaltenden Personen gesprengt wurde, kann die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchtes Tötungsdelikt einstufen.
Länderübergreifenden Interessengemeinschaft Geldautomatensprengungen (LIGA)
Um dem gefährlichen Kriminalitätsphänomen entschlossen entgegenzutreten, haben sich daher bereits im Dezember 2022 mehrere Bundesländer in der Länderübergreifenden Interessengemeinschaft Geldautomatensprengungen (LIGA) zusammengeschlossen. Die Länderpolizeien sieben Bundesländer Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein – im Verbund mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei – haben ihre polizeilichen Maßnahmen zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter abgestimmt und erneut gebündelt. Bei den Fahndungmaßnahmen der vergangenen Tage handelte es sich somit bereits um die zweite gemeinsame Großaktion. Neben weiterer repressiven und präventiven Maßnahmen in den Ländern ist die gemeinsame Zusammenarbeit ein wichtiger Baustein, um den bandenmäßig organisierten Tätern das Handwerk zu legen.
Zudem konnten bei Ermittlungen und Kontrollen im Zeitraum der Schwerpunktfahndungsaktion weitere mutmaßliche Straftaten aufgeklärt werden.
Hieraus resultierten 42 Festnahmen, u. a. 22 vorläufige Festnahmen aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, drei zur Vollstreckung von bestehenden Haftbefehlen und eine wegen des Verdachts eines Einbruchdiebstahls.
Die im Rahmen der Aktion durchgeführten Maßnahmen reichten von einer vermehrten Überwachung von Geldautomaten bis hin zu der Errichtung von Kontrollstellen auf überregionalen Reiserouten. Unterstützt wurden die Länderpolizeien durch die Bundespolizei, welche einen besonderen Fokus auf die Einreise möglicher Täter aus den Niederlanden gelegt hatte. Das gemeinsame Ziel war es, durch eine starke Polizeipräsenz und zielgerichtete offene sowie verdeckte Maßnahmen potentielle Tätergruppen von einer möglichen Tatausführung abzuhalten.
Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Pressemitteilung vom 17. März 2023