Seit heute, 6 Uhr, finden bundesweit unter Koordinierung des Bundeskriminalamts Durchsuchungen wegen Hasspostings im Internet statt. Mit 23 von insgesamt 75 Durchsuchungen liegt der Schwerpunkt in Bayern. „Das konsequente Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft ist mir sehr wichtig“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Dazu gehört auch die akribische Auswertung der sichergestellten Beweismittel. Oftmals bekommen wir dadurch Ermittlungsansätze zu weiteren Taten und Tätern.“ Herrmann warnte, dass Hasspostings die Vorstufe für weitere Eskalationen sein können. „Wir verstärken deshalb den Kampf gegen Hass im Netz und planen weitere länderübergreifende Schwerpunktaktionen, auch um potentielle Hetzer abzuschrecken. Darüber hinaus gehen unsere Ermittler tagtäglich hochengagiert jedem Hinweis auf strafbare Hetze nach.“ Justizminister Georg Eisenreich ergänzte: „Polizei und Justiz setzen ein deutliches Signal. Hass und Hetze sind keine Bagatelle, sondern eine Gefahr für die Demokratie. Wer im Internet rassistische, beleidigende, antisemitische oder volksverhetzende Straftaten begeht, muss mit Konsequenzen rechnen. Im Fall von Volksverhetzung drohen Ersttätern hohe Geldstrafen. Im Wiederholungsfall ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.“
„Das Problem ist das große Dunkelfeld“, erläuterte der Innenminister. Er appellierte an alle von Hass und Hetze Betroffenen, sich umgehend an die Polizei zu wenden. „Dann können wir den Urhebern und Hintermännern auf die Schliche kommen.“
Ein ebenfalls wichtiger Aspekt ist nach Herrmanns Worten die möglichst schnelle Löschung der Inhalte auf den Plattformen. „Hier bietet die Bayerische Polizei im Rahmen eines Pilotprojekts an, bei der Anzeigeerstattung beim jeweiligen Plattformbetreiber eine Löschungsprüfung anzustoßen.“ Falls der Beitrag nicht fristgerecht gelöscht wird, schaltet die Polizei das Bundesamt für Justiz ein. Dann können dem Plattformbetreiber empfindliche Bußgelder drohen. „Je schneller der rechtswidrige Beitrag gelöscht oder gesperrt wird, desto geringer ist seine virale Verbreitung und damit der Schaden“, brachte es Herrmann auf den Punkt.
Grundlage dafür ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das verpflichtet Anbieter von sozialen Netzwerken mit mindestens zwei Millionen im Inland registrierten Nutzern, rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten muss das innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Aufforderung geschehen, bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, die noch einer eingehenden Prüfung bedürfen, unverzüglich in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Eisenreich: „In Gruppen und Kanälen des Dienstes Telegram werden Hass, Hetze und Verschwörungstheorien verbreitet. Weil der Dienst anfangs ein reiner Messenger war, fällt er nicht rechtssicher unter das NetzDG. Diese gefährliche Schutzlücke muss zeitnah geschlossen werden.“
Die Justiz ist wachsam und sehr gut aufgestellt. Justizminister Georg Eisenreich: „Ich habe Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft München berufen und 22 Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften in ganz Bayern eingerichtet. Diese haben im Jahr 2020 bereits 1.648 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt. Unsere Ermittler haben hervorragende Arbeit geleistet. Facebook war dagegen oft nicht hilfreich. Ich erwarte, dass Facebook Auskunftsverlangen der Ermittlungsbehörden ohne Wenn und Aber beantwortet.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2021