Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat heute das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten, da es eine extremistische Organisation des Islamismus ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Bei den Teilorganisationen handelt es sich um die „Islamische Akademie Deutschland e.V.“, den „Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg e.V.“, das „Zentrum der Islamischen Kultur e.V.“ in Frankfurt (Main), die „Islamische Vereinigung Bayern e.V.“ in München und das „Islamische Zentrum Berlin e.V.“. Das Vermögen wird beschlagnahmt.
Hierzu und zur Aufklärung möglicher weiterer Strukturen fanden seit den frühen Morgenstunden aufgrund gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in 53 Objekten in Hamburg, Bremen, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern statt. Einige Durchsuchungen dauern aktuell noch an. Sichergestellt wurden bislang u.a. eine hohe Anzahl an IT-Geräten, zwei Fahrzeuge, Bargeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro, eine große Zahl von Schriftstücken und Druckerzeugnissen, eine Vielzahl an Büchern sowie Unterlagen mit Bezug zu den verbotenen Terrororganisationen „Hizb Allah“ und „HAMAS“. Etwa 670 Einsatzkräfte der Landespolizeien und der Bundespolizei sind für diese Maßnahmen heute im Einsatz. Sie werden von Islamwissenschaftlern des Bundesamts für Verfassungsschutz unterstützt. An der Vorbereitung des Verbots waren insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt sowie die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer beteiligt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir haben heute das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ verboten, das eine islamistische, totalitäre Ideologie in Deutschland propagiert. Diese islamistische Ideologie richtet sich gegen die Menschenwürde, gegen Frauenrechte, gegen eine unabhängige Justiz und gegen unseren demokratischen Staat. Außerdem unterstützen das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ und seine Teilorganisationen die Terroristen der ‚Hizb Allah‘ und verbreiten einen aggressiven Antisemitismus. Nach den umfassenden Durchsuchungsmaßnahmen im November 2023 haben unsere Sicherheitsbehörden das beschlagnahmte Material sorgfältig ausgewertet. Die schweren Verdachtsmomente haben sich in diesen mit großem Aufwand geführten Ermittlungen so erhärtet, dass wir das Verbot heute ausgesprochen haben. Dem Treiben dieser Islamisten haben wir damit ein Ende gesetzt. Das ist ein weiterer konsequenter Schritt gegen islamistischen Extremismus.
Mir ist es dabei sehr wichtig, klar zu unterscheiden: Wir handeln nicht gegen eine Religion. Wir unterscheiden klar zwischen Islamisten, gegen die wir hart vorgehen, und den vielen Musliminnen und Muslimen, die zu unserem Land gehören und ihren Glauben leben. Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot berührt.
Ich danke den Einsatzkräften sehr herzlich für die heutigen umfassenden Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbots. Den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern danke ich ebenfalls für die hervorragende Zusammenarbeit.“
Bereits am 16. November 2023 hatten Durchsuchungen in 55 Objekten in sieben Bundesländern stattgefunden, bei denen umfassende Beweismittel sichergestellt worden waren. Diese wurden seither ausgewertet und haben die Verdachtsmomente so erhärtet, dass heute das Verbot des IZH und seiner Teilorganisationen erfolgt.
Das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ ist ein bundesweit tätiger Verein. Sein Zweck und seine Tätigkeit richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem laufen sie den Strafgesetzen zuwider, ebenso wie den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem fördern sie Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets, deren Ziele bzw. Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind (siehe Art. 9 Absatz 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 Vereinsgesetz bzw. § 14 Absatz 2 Nr. 2 und 3 Vereinsgesetz).
Das IZH verbreitet als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ die Ideologie der sogenannten „Islamischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland in aggressiv-kämpferischer Weise und will diese auch verwirklichen. Statt einer Gesellschaft auf Basis der vom Grundgesetz geschützten freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird durch das IZH und seine Teilorganisationen die Errichtung einer autoritär-theokratischen Herrschaft propagiert. Außerdem verbreitet das IZH einen aggressiven Antisemitismus unter seinen Anhängern. Überdies unterstützt es die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte Terrororganisation „Hizb Allah“.
Hierbei geht das IZH äußerst konspirativ vor. Nach außen möchte es den Eindruck erwecken, eine tolerante und rein religiöse Einrichtung zu sein, ohne jegliche politische Agenda oder Anbindung. Tatsächlich belegen die Ermittlungen eindeutig, dass das IZH nicht bloß religiös agiert. Vielmehr setzt es als Vertretung des iranischen „Obersten Revolutionsführers“ die politische Vorgabe zum Export der „Islamischen Revolution“ konsequent und kategorisch um. Das IZH und sein Leiter sind vom „Obersten Revolutionsführer“ ausdrücklich angewiesen, sich „intensiv und unerschütterlich für die Grundlagen der Revolution einzusetzen, ohne Kompromisse einzugehen“. Menschenrechte und Demokratie seien nur ein Vorwand, um die Verbreitung der „Islamischen Revolution“ zu unterdrücken. Damit propagiert das IZH eine Gesellschaft außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die etwa dadurch gekennzeichnet wäre, dass es keine freien Wahlen, keinen Minderheitenschutz, keine Gewaltenteilung sowie eine religiöse Justiz gäbe.
Außerdem zeigen unterschiedlichste Aktivitäten des IZH, dass es die militärisch politische Dimension der sogenannten „Achse des Widerstands“, insbesondere das Bündnis mit der terroristischen „Hizb Allah“, mitträgt und fördert. Dies geschieht im vollen Wissen um die Ideologie und die Ziele der „Hizb Allah“, insbesondere dem fortwährenden bewaffneten Kampf gegen den Staat Israel. Obwohl die Betätigung der „Hizb Allah“ als terroristische Vereinigung im Jahr 2020 mit einem Betätigungsverbot belegt wurde, unterstützt und fördert das IZH die „Hizb Allah“ weiterhin.
Das Vorgehen richtet sich allein gegen die Verbreitung der demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen Ideologie der sogenannten „Islamischen Revolution“. Die schiitische Glaubens- und Religionsausübung an sich ist ausdrücklich nicht von diesem Verbot betroffen. Diese ist deshalb auch nicht Gegenstand der Verbotsbegründung.
Das BMI spricht Verbote allein aufgrund einer fachlichen Gefahreneinschätzung aus. Religion, Konfession oder Glaubenszweige als solche spielen hierbei keine Rolle. Entscheidend sind das konkrete Handeln und Auftreten in der Öffentlichkeit. In der Vergangenheit wurden im Bereich des islamistischen Extremismus sowohl sunnitisch als auch schiitisch geprägte Vereinigungen verboten. Eine Auflistung findet sich im Anhang des jährlichen Verfassungsschutzberichts. Im Zuge des Verbots des IZH werden insgesamt vier schiitische Moscheen geschlossen. Schätzungsweise existieren in Deutschland 150 bis 200 schiitische Gemeinden.
(c) BMI, 24.07.2024