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Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute angeordnet, dass die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen über den 15. März 2025 hinaus für weitere sechs Monate bis einschließlich zum 15. September 2025 verlängert werden. Die Notifizierung bei der EU-Kommission ist heute erfolgt. Mit den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen wird die irreguläre Migration wirksam zurückgedrängt und die Schleuserkriminalität effektiv bekämpft.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Bundespolizei wird weiter an allen deutschen Grenzen kontrollieren. Diese Kontrollen habe ich heute für weitere sechs Monate angeordnet. Denn unser Handeln wirkt und ist weiter notwendig. Damit drängen wir die irreguläre Migration effektiv zurück – auch durch schon etwa 47.000 Zurückweisungen im Rahmen der Grenzkontrollen. Wir stoppen Schleuser, die Menschen brutal zur Ware machen und über Grenzen schmuggeln. Und wir legen Kriminellen und Extremisten das Handwerk. Dabei handeln wir weiterhin eng abgestimmt mit unseren Nachbarstaaten – ohne gefährliche nationale Alleingänge und im Einklang mit dem europäischen Recht.
Den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei danke ich sehr herzlich für ihren starken Einsatz, der nur möglich ist, weil wir die Bundespolizei mit 1.000 Stellen pro Jahr und zusätzlichen Mitteln verstärkt haben und weiter verstärken werden.“
Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen weiterhin gezielt und je nach den aktuellen Sicherheitserfordernissen vornehmen. Der Reise- und Pendlerverkehr sowie Wirtschaft und Handel sollen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Punktuelle und temporäre Verkehrsbeeinträchtigungen sind aber nicht in Gänze auszuschließen. Reisende und Pendler werden weiterhin gebeten, ein Identitätsdokument wie den Personalausweis oder Reisepassmitzuführen. Dies gilt generell bei grenzüberschreitendem Reisen. Drittstaatsangehörige müssen die gültigen Einreisevoraussetzungen erfüllen (u.a. erforderlichenfalls über ein Visum verfügen).
Grenzkontrollen finden seit dem 16. Oktober 2023 an den landseitigen Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz statt. An der Landgrenze zu Österreich bestanden Binnengrenzkontrollen auf Grund jeweiliger eigenständiger Anordnungenbereits zuvor. Seit dem 16. September 2024 erfolgen diese an allen deutschen Landgrenzen. In diesen Zeiträumen hat die Bundespolizei bis jetzt bei den Kontrollen
- ca. 80.000 unerlaubte Einreisen festgestellt
- ca. 1.900 Schleuser festgenommen
- ca. 47.000 Zurückweisungen vorgenommen (u.a. in Fällen, in denen Personen keine gültigen oder gefälschte Dokumente vorlegen oder ohne Visum oder gültigen Aufenthaltstitel einzureisen versuchen).
Die Zahl der Asylgesuche lag 2024 bei 213.499, gegenüber 2023 (324.636) ist das ein Rückgang um rund 111.000 bzw. rund 34 Prozent. Dazu haben die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen beigetragen.
Die Gründe für die temporären Binnengrenzkontrollen sind die Erforderlichkeit, die irreguläre Migration weiter einzudämmen und der Schutz der inneren Sicherheit. Im Bereich der irregulären Migration ist die Gesamtbelastung Deutschlands zu berücksichtigen, insbesondere die begrenzten Kapazitäten der Kommunen bei der Unterbringung sowie im Bildungs- und Integrationsbereich durch die Aufnahme von 1,2 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und die Asylmigration aus den vergangenen Jahren.
Die vorübergehende Anordnung von Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum richtet sich nach den Vorgaben der Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes und ist stets nur als ultima ratio unter strengen Voraussetzungen möglich.
BMI, 12.02.2025