Bundesinnenminister Horst Seehofer und der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen haben eine Grundsatzvereinbarung über die gemeinsame Nutzung eines Ein- und Ausreisezentrums am Flughafen BER unterzeichnet.
Bund und Land reagieren damit auf die Verlagerung des grenzüberschreitenden Verkehrs in der Metropolregion Berlin vom ehemaligen Flughafen Berlin Tegel zum BER. Kern der Vereinbarung ist die gemeinsame Nutzung von Verwaltungsgebäuden für Bundes- und Landesbehörden im Rahmen aufenthalts- und asylrechtlicher Entscheidungen am Flughafen, zum Beispiel die Aufnahme von Zuwanderern, das Flughafenasylverfahren oder die Durchführung von Abschiebungen. Im September dieses Jahres hatten sich die beiden Minister bereits auf Eckpunkte hierzu verständigt.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die erfolgreiche Steuerung von Migration braucht schlanke Prozesse und kurze Wege. Wir haben gelernt, dass die Behörden von Bund und Ländern gerade im Migrationsbereich an einen Tisch gehören. Das Ein- und Ausreisezentrum in unmittelbarer Nähe des Flughafens BER ist die richtige Antwort auf die Herausforderung der Migration in einem Europa ohne Grenzkontrollen.“
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen: „Mit der Grundsatzvereinbarung für das Behördenzentrum am Flughafen BER ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Ich danke der Bundesregierung für die gute Zusammenarbeit auf einem Gebiet, auf dem Bund und Land nur gemeinsam erfolgreich sein können. Die moderne Infrastruktur wird es ermöglichen, alle Aspekte der Migration, die an einem internationalen Flughafen von Bedeutung sind, geordnet, human und zügig umzusetzen. Gerade die aktuelle Lage zeigt eindrücklich, welch bedeutende Rolle die Migrationspolitik auch zukünftig spielen wird. Zeitgemäße und leistungsfähige Strukturen sind daher genauso wichtig, wie die enge Kooperation aller verantwortlichen Ebenen.“
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 26. Oktober 2021