Anlässlich des vorgelegten Koalitionsvertrages der avisierten Ampelkoalition erklärte heute der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow:
„Mit dem Koalitionsvertrag hat die Ampel einen kriminalpolitischen Weg skizziert, den der BDK in vielen Punkten unterstützt. Zahlreiche Forderungen des BDK finden sich darin wieder. So etwa die Verbesserung und Verstetigung der Betrachtungen der Kriminalitätslage mit dem periodischen Sicherheitsbericht und der Revision der vorhandenen Statistiken, die Vereinheitlichung der Bearbeitungssysteme oder die Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat.“
„Der Koalitionsvertrag beinhaltet zahlreiche Regelungsvorhaben, mit denen die Regierungskoalition vom bisherigen Weg der reaktiven Kriminalpolitik abkehrt und eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik ermöglichen will, die daran ausgerichtet ist, vorhandene Kriminalitätsphänomene zeitnah zu erkennen und mit gut ausgebildeten Beschäftigten hierauf zu reagieren.“
Bei vielen Punkten kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. So bleiben bspw. bei der Umsetzung der Liberalisierung von Cannabiskonsum, bei der Verbesserung der Fehlerkultur in der Polizei oder bei der Revision der Sicherheitsarchitektur und des Strafprozess- und Strafrechts die konkreten Vorschläge abzuwarten. Wir plädieren hier für eine breite gesellschaftliche Einbeziehung über die Beratung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages.
Konkret ist beispielsweise bei der Cannabiskontrolle offen, wie die Unterscheidung zwischen Konsum und Kleinhandel in der Praxis aussehen wird, wie die Abgabemengen an Konsumentinnen und Konsumenten kontrolliert werden oder welche Bemessungsgröße, etwa der von uns als wenig praxistauglich erachtete THC-Gehalt, für den zulässigen Eigenbedarf herangezogen wird.
Eine echte Fehlerkultur in der Polizei birgt Fallstricke, denn Fehler von Polizeibeschäftigten tangieren oft das Strafrecht und/oder Disziplinarrecht und lösen damit Anzeigeverpflichtungen und damit alle (Schweige-)Rechte für Beschuldigte auch dann aus, wenn eine konstruktive Aufarbeitung womöglich denkbar und zielführender wäre.
Kritisch bewertet der BDK die nach wie vor ungelöste Problematik der Überwachung von Messengerkommunikation im konkreten Verdachtsfall und beispielsweise die vermutlich nahezu wirkungslose Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung über ein Quick Freeze-Verfahren, wie wir den Koalitionsvertrag interpretieren. Schon heute sind Telekommunikationsüberwachungen nur noch eingeschränkt hilfreich, weil die entscheidende Kommunikation nicht mehr über diesen Kanal stattfindet. Dabei sind wirksame verdeckte Maßnahmen für die Aufklärung von Strukturen der Organisierten Kriminalität oder des Terrorismus unverzichtbare Instrumente.“
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Pressemitteilung vom 26. November 2021