Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen hat den Verein „Islamisches Zentrum Fürstenwalde al-Salam e. V.“ (IZF) im Landkreis Oder-Spree (LOS) verboten, da dieser sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Der Verein ist dem Spektrum der Muslimbruderschaft und der Terrororganisation HAMAS zuzuordnen. Am heutigen Tag wird das Verbot durch Kräfte der Polizei vollzogen. Es finden Durchsuchungen der Vereinsräumlichkeiten in Fürstenwalde/Spree und in Privatwohnungen in Brandenburg und Berlin statt.
Innenminister Michael Stübgen: „Wir können Vereine nicht dulden, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Die Glutnester der Steinzeitkultur Islamismus müssen bereits im Keim erstickt werden, um einen Flächenbrand zu verhindern. Gerade die Indoktrinierung junger Menschen mit extremistischem Gedankengut in organisierter Art und Weise birgt Risiken, die wir nicht akzeptieren. Junge Menschen werden nicht im leeren Raum zu Extremisten, die zur Waffe greifen. Dahinter stecken immer perfide Radikalisierungsstrategien von extremistischen Organisationen und Bestrebungen. Dieses Übel muss man an der Wurzel packen. So schützen wir unsere Freiheit und die Menschen in unserem Land. Das sind wir auch denjenigen Muslimen schuldig, die bei uns rechtschaffend leben und einst vor Islamisten geflüchtet sind. Ich danke allen Vollzugskräfte der Polizei, die am heutigen Tag das Verbot vollziehen.“
Das IZF wurde 2018 in Fürstenwalde gegründet und betreibt vor Ort die „al-Salam“-Moschee. Dort bietet das IZF neben regelmäßigen Freitagspredigten auch ein breitgefächertes Angebot für Muslime aus der Region an. So veranstaltet der Verein diverse Freizeit- und Bildungsangebote für Frauen, Kinder und Jugendliche. Daneben bietet der Verein Kurse für Arabisch, Kultur und religiöse Unterweisungen sowie Ferienlager für Kinder an, in denen auch religiöse Schulungen stattfinden. Im Juli 2023 wurde das IZF durch den Verfassungsschutz des Landes Brandenburg als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft.
Die extremistische Agenda des IZF äußert sich in Veranstaltungen, teils in Freitagspredigten, in öffentlichkeitswirksamen Tätigkeiten sowie insbesondere in den Social-Media-Postings seiner Protagonisten. Darin wurden deutliche Bezüge zu islamisch-extremistischen Organisationen hergestellt. So verbreitete der Verein Inhalte des „Europäischen Rates für Fatwa und Forschung“ (ECFR) und des „Fatwa-Ausschusses Deutschland“ (FAD), die beide der Muslimbruderschaft nahestehen. Ferner unterstützt und wirbt das IZF in Social-Media-Postings offensiv für die Spendenorganisation „Die barmherzigen Hände e. V.“. Diese gilt als Spendensammelorganisation für die HAMAS. Auf diesen Spendensammelverein hat das „Bundesministerium des Innern und für Heimat“ (BMI) in der HAMAS-Verbotsverfügung vom 2. November 2023 ausdrücklich Bezug genommen. Dabei wurden nachweisbare personelle Verflechtungen dieses Vereins und seiner Funktionäre und Anhänger zur HAMAS hervorgehoben. Demnach hat nach Einschätzung des BMI die Spendenorganisation „Die barmherzigen Hände e. V.“ mittelbar zur Terrorfinanzierung der HAMAS beigetragen.
Des Weiteren verbreitet das IZF unter anderem in seinen Bildungsangeboten islamistische Ansichten, die gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gerichtet sind. Beispielsweise wurde in einer IZF-Veranstaltung für Jugendliche und junge Erwachsene erklärt, dass Gott der alleinig legitime Gesetzgeber („Gottessouveränität“) sei. Eine Auffassung, die das Prinzip der „Volkssouveränität“ ablehnt und damit eine wichtige Grundlage unserer Demokratie und verfassungsmäßigen Ordnung darstellt. Ebenso verbreiten das IZF und seine Hauptprotagonisten über Social-Media-Kanäle und in Predigten israelfeindliche und antisemitische Inhalte, die das Existenzrecht Israels infrage stellen. Unter anderem wurde in einem Posting eine Landkarte des „arabischen Palästinas“ in den Grenzen des Staates Israel geteilt. Darin wurden alle hebräischen Ortsnamen durch arabische Namen ersetzt. Diese symbolische Tilgung des Staates Israel und seiner Ortsnamen von der Landkarte negiert das Existenzrecht des Staates Israel.
(c) IM Brandenburg, 12.09.2024