Ab Montag, dem 16. September 2024, sind an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich – und damit auch an den westlichen und nördlichen Grenzen Deutschlands. An den Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz erfolgten schon bisher vorübergehende Kontrollen, diese ändern sich nicht.
Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen flexibel und je nach den aktuellen Sicherheitserfordernissen vornehmen. Der Umfang, die Dauer und die konkreten Orte, an denen Kontrollen stattfinden, hängen hiervon ab. Es erfolgen also keine flächendeckenden, sondern gezielte Kontrollen, um grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration weiter zu begrenzen.
Der Reise- und Pendlerverkehr sowie Wirtschaft und Handel sollen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei stimmt sich hierzu eng mit ihren Partnerbehörden der Nachbarstaaten ebenso wie der Bundesländer ab. Zeitweise Beeinträchtigungen des grenzüberschreitenden Verkehrs können aber nicht ausgeschlossen werden.
Reisende und Pendler werden gebeten, ein Identitätsdokument wie den Personalausweis oder Reisepassmitzuführen. Dies gilt generell bei grenzüberschreitendem Reisen, auch ohne Binnengrenzkontrollen. Drittstaatsangehörige müssen die gültigen Einreisevoraussetzungen erfüllen (u.a. erforderlichenfalls über ein Visum verfügen).
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ab Montag wird die Bundespolizei an allen deutschen Grenzen kontrollieren. Wir wollen die irreguläre Migration weiter zurückdrängen, Schleuser stoppen, Kriminellen das Handwerk legen und Islamisten frühzeitig erkennen und aufhalten. Dabei handeln wir weiterhin eng abgestimmt mit unseren Nachbarstaaten. So wollen wir auch dafür sorgen, dass die Menschen in den Grenzregionen, Pendler, Handel und Wirtschaft so wenig wie möglich von den Kontrollen beeinträchtigt werden. Wie das geht, zeigen die bereits seit längerem gut laufenden Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz. Diese Kontrollen ermöglichen auch effektive Zurückweisungen, mehr als 30.000 allein seit Oktober 2023. Dazu ein Fünftel weniger Asylanträge, ein Fünftel mehr Rückführungen – das zeigt, dass unser Handeln wirkt. Deshalb setzen wir unseren konsequenten Kurs fort.
Den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei danke ich sehr herzlich für ihren starken Einsatz, der nur möglich ist, weil wir die Bundespolizei mit 1.000 Stellen pro Jahr und zusätzlichen Mitteln verstärkt haben und weiter verstärken werden.“
Die Bundespolizei arbeitet eng und vertrauensvoll mit den Partnerbehörden der Nachbarstaaten zusammen. Zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit gehören u. a. gemeinsame Streifen und gemeinsame Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit.
Die Gründe für die erfolgte Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen sind die Erforderlichkeit, dieirreguläre Migration weiter zu begrenzen und der Schutz der inneren Sicherheit. Im Bereich der irregulären Migration ist die Gesamtbelastung Deutschlands zu berücksichtigen, insbesondere die begrenzten Kapazitäten der Kommunen bei der Unterbringung sowie im Bildungs- und Integrationsbereich durch die Aufnahme von 1,2 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und die Asylmigration aus den vergangenen Jahren.
Außerdem ist die aktuelle Sicherheitslage maßgeblich, insbesondere der Schutz vor islamistischem Terrorismusund schwerer grenzüberschreitender Kriminalität.
An der deutschen Landgrenze zu Österreich sind die temporären Binnengrenzkontrollen aktuell bis zum 11. November 2024 angeordnet, an den Landgrenzen zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen läuft die Anordnung derzeit bis zum 15. Dezember 2024. Diese vorübergehenden Binnengrenzkontrollen sollen ebenfalls darüber hinaus verlängert und die Zeiträume angeglichen werden. Seit dem 16. Oktober 2023 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und zur Schweiz rund 52.000 unerlaubte Einreisen festgestellt und rund 30.000 Zurückweisungen vollzogen. Diese Zurückweisungen erfolgen derzeit u.a. in Fällen, in denen Personen keine gültigen oder gefälschte Dokumente vorlegen oder ohne Visum oder gültigen Aufenthaltstitel einzureisen versuchen.
(c) BMI, 13.09.2024