Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in Zukunft bei Bedarf schneller und flexibler Waffen- und Messerverbotszonen nach dem Waffengesetz für bestimmte öffentliche Orte festgesetzt werden können. „Wir werden jetzt umgehend die notwendige Rechtsverordnung erlassen, damit unter anderem die bayerischen Kommunen entsprechende Regelungen treffen können“, kündigte der Innenminister an. „Die Sicherheitsbehörden vor Ort kennen die örtlichen Gegebenheiten und können am besten einschätzen, wo solche Waffen- und Messerverbotszonen für mehr Sicherheit sinnvoll sind.“ Die Bayerische Polizei werde die Einhaltung konsequent kontrollieren. „Die dafür erforderlichen Befugnisse regelt das Bayerische Polizeiaufgabengesetz“, so der Minister.
Wie Herrmann erläuterte, haben die bayerischen Kommunen bereits jetzt die Möglichkeit, nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Messern zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen zu untersagen. Ein solches Verbot gelte etwa für das Münchner Oktoberfest, das an allen Zugängen konsequent kontrolliert werde.
(c) IM Bayern, 03.09.2024