„Die bayerischen Waffenbehörden haben im vergangenen Jahr 84 Personen mit extremistischen Bezügen entwaffnet und 47 Waffenbesitzverbote verhängt.“ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lobte deshalb das tatkräftige Vorgehen der bayerischen Waffenbehörden. „Die Zahlen dokumentieren, dass die bayerischen Waffenbehörden ihre Aufgabe, die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern zu prüfen, sehr ernst nehmen und Hinweisen auf extremistische Bezüge mit unverminderter Konsequenz nachgehen. Waffen in den Händen von Extremisten stellen eine enorme Gefahr für unser aller Sicherheit dar. Statt immer neue Verschärfungen des Waffengesetzes zu fordern, setzen wir das bereits vorhandene Instrumentarium konsequent ein. Das bringt mehr als vollmundige Aktionspläne!“
Die für das Waffenrecht zuständigen Kreisverwaltungsbehörden haben im vergangenen Jahr nach Herrmanns Worten gegen 53 Personen mit extremistischen Bezügen den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse ausgesprochen, 31 weitere Personen kamen dem Widerruf zuvor, indem sie ihre Erlaubnisse und Waffen freiwillig abgegeben haben. Insgesamt haben die Behörden so im letzten Jahr 145 Waffen entzogen. Darüber hinaus haben sie in neun Fällen einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen extremistischer Bezüge der Antragsteller abgelehnt, zwei Anträge wurden wegen der zu erwartenden negativen Entscheidung zurückgenommen.
Die Mehrzahl der entwaffneten Erlaubnisinhaber gehört nach Angaben des bayerischen Innenministers der waffenaffinen rechtsextremistischen Szene (26 Personen), der “Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung“ (39 Personen) sowie dem Bereich „Delegitimierung des Staates“ (vier Personen) an. Zudem erließen die Waffenbehörden gegen fünf Erlaubnisinhaber mit Bezügen zum „Auslandsbezogenen Extremismus“ und sieben Personen aus dem Bereich “Islamismus“ einen Widerrufsbescheid; drei weitere Personen sind anderen extremistischen Szenen zuzuordnen.
Das Ziel sei es, Extremisten aller Art den Zugang zu Waffen zu verwehren. „Die bayerischen Waffenbehörden prüfen daher jeden Verdachtsfall und schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten aus, um dieses Ziel zu erreichen“, bekräftigte Herrmann. Nach dem Waffengesetz führt regelmäßig bereits die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung dazu, dass ein Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis abgelehnt und ein Verfahren zum Entzug einer vorher erteilten Erlaubnis eingeleitet wird. Um extremistische Bezüge zu erkennen, sind die Waffenbehörden gesetzlich verpflichtet, eine Auskunft des Verfassungsschutzes einzuholen. Dabei übermittelt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz den Waffenbehörden nicht nur Erkenntnisse über Personen, die es gesichert als Extremisten einstuft, sondern auch bereits erste Anhaltspunkte für Bezüge eines Waffenbesitzers zum Extremismus.
(c) IM Bayern, 19.03.2024