Die Bundesregierung hat heute die Einführung eines Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt sowie dessen jährliche Begehung ab dem 11. März 2022 beschlossen. Der 11. März knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 eingeführt wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich den Opfern terroristischer Gräueltaten weltweit.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Auch in den letzten Jahren haben furchtbare terroristische Taten wie das islamistische Attentat am Berliner Breitscheidplatz und die rechtsterroristischen Anschläge in Halle und Hanau unser Land erschüttert. Islamistische, rechtsextremistische und linksextremistische Anschläge haben in der Nachkriegsgeschichte großes Leid verursacht.
Wir wollen, dass das Schicksal der Opfer und ihrer Angehörigen uns allen in Staat und Gesellschaft bewusster ist. Wir wollen, dass die Opfer nie vergessen werden. Wir denken auch an die Menschen, die verletzt und traumatisiert wurden. Die Anschläge haben das Leben vieler Menschen dramatisch verändert. Viele kämpfen sich mit großer Kraft zurück ins Leben. Wir dürfen sie dabei nicht alleinlassen. Wir wollen die Betroffenen und ihre Familien mit mehr Empathie und Sensibilität unterstützen – in allen staatlichen Stellen.
Für all dies steht der Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt, den wir ab diesem Jahr immer am 11. März begehen. Dieser Tag wird ein Tag der Erinnerung, des Mitgefühls, aber auch der Mahnung sein, mit aller Entschlossenheit gegen terroristische Bedrohungen vorzugehen.“
Der Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sowie gegen verfassungsfeindliche und gewaltbereite Bestrebungen ist eines der Hauptziele der Bundesregierung. Neben der Prävention, der Deradikalisierung und einer effektiven Gefahrenabwehr sowie der Bekämpfung von Extremismus und terroristischer Gewalt soll die Situation der Betroffenen weiter in den Fokus der Bundesregierung und das Bewusstsein der Gesellschaft gerückt werden. In diesem Zusammenhang soll der Umgang mit Betroffenen empathischer und würdiger gestaltet werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wird anlässlich des Gedenktages am 11. März regelmäßig die bundesweite Trauerbeflaggung der Dienstgebäude des Bundes anordnen.
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 16. Februar 2022