Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Polizei Berlin haben heute das Lagebild Clankriminalität Berlin 2023 veröffentlicht.
Mit Stand 31.12.2023 rechnet die Polizei Berlin 633 Personen dem Phänomenbereich der Clankriminalität zu. Im Jahr 2023 wurden 1.063 Straftaten durch 298 der Clankriminalität zugerechnete Tatverdächtige registriert. Rohheitsdelikte, Verkehrsstraftaten, Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte sowie Betäubungsmittelkriminalität bildeten hierbei den Schwerpunkt. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden stadtweit und in unterschiedlicher Intensität begangen. Besonders betroffen sind die Polizeidirektionen 2 (West) und 5 (City).
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Clankriminalität haben sich auch im Berichtsjahr 2023 bewährt. Sie sind Bestandteil des seit 2019 umgesetzten 5-Punkte-Plans. Die Zurechnung zur Clankriminalität beruht auf Einzelfallprüfungen des LKA 734 Zentrum für Analyse und Koordination zur Bekämpfung krimineller Strukturen (ZAK BkS). Durch Analysen der Fachdienststelle konnten die Strukturen weiter erhellt und relevante Erkenntnisse für Ermittlungen sowie zur Gefahrenabwehr im Phänomenbereich Clankriminalität gewonnen werden. Auch der Kontrolldruck wird weiterhin gemeinsam hochgehalten.
Es erfolgten 126 polizeiliche Kontrolleinsätze, davon 77 gemeinsam mit anderen Behörden (Verkehrs- und Gewerbekontrollen). Es wurden 324 Strafanzeigen erfasst – unter anderem wegen Verkehrsstraftaten, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz sowie unerlaubten Glücksspiels. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden in 1.398 Fällen eingeleitet. 486 Objekte wurden kontrolliert, 20 von ihnen behördlich geschlossen. Zudem wurden zahlreiche Tat- und Beweismittel aufgefunden und beschlagnahmt.
Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport:
„Die Clankriminalität in Berlin untergräbt seit Jahrzehnten unser Recht- und Wertesystem. Mit unserem bewährten 5-Punkte-Plan gelingt es uns dauerhaft, die Clankriminalität zu bekämpfen. Wir werden auch weiterhin den kriminellen Strukturen gezielt den Nährboden entziehen. Dank der hervorragenden Arbeit unserer Sicherheitsbehörden und der engen Zusammenarbeit mit der Justiz müssen wir Schritt für Schritt diese Parallelwelten auflösen. Das erfolgt beharrlich und mit großer Entschlossenheit.“
Dr. Barbara Slowik, Polizeipräsidentin von Berlin:
„Ein Erfolgsschlüssel zur effektiven Bekämpfung der Clankriminalität bleiben Finanzermittlungen, die wir mit dem Ziel führen, inkriminierte Vermögenswerte abzuschöpfen, welche über den legalenWirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Unser Fokus gilt in Berlin vor allem dem Gebrauchtwagenhandel, dem Bau-, Sicherheits- und Gaststättengewerbe. Die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur selbständigen Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB wird bundesweit richtungsweisend sein. Um wirksame Mittel an die Hand zu bekommen, brauchen wir zudem gesetzliche Änderungen zu Bargeldobergrenzen und für eine Beweislastumkehr in der Vermögensabschöpfung.“
Das Lagebild ist online abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/weitere-informationen/
Ergänzende Information:
Seit 2022 gilt für die Polizei Berlin die nachfolgende Definition, die gemeinsam mit den Polizeien der Länder und des Bundes unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise erarbeitet wurde:
„Ein Clan ist eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsamesAbstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist. Sie zeichnet sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus.
Clankriminalität umfasst das delinquente Verhalten von Clanangehörigen. Die Clanzugehörigkeit stellt dabei eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können. Die Taten müssen im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit für das Phänomen von Bedeutung sein.“
(c) Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, 18.07.2024