Die CDU/CSU-Fraktion wendet sich gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung (20/6435), der unter anderem eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst ermöglichen soll. Der Gesetzentwurf werde zurecht von den Beamtengewerkschaften als nicht geeignet kritisiert und als Ausdruck des Misstrauens wahrgenommen, schreibt die Fraktion in einem Antrag (20/6703), der am Donnerstag gemeinsam mit der Regierungsvorlage erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung führe zu einer „Änderung dahingehend, dass mit einer Abschaffung der Disziplinarklage Bundesbeamtinnen und -beamte zunächst der Entscheidung der Dienstbehörde ausgesetzt wären und sich nur durch eine Klage gegen ihre Behörde im Dienstverhältnis halten können“, führt die Fraktion weiter aus. Das richtige Ziel, Extremisten möglichst schnell und rechtssicher aus dem Staatsdienst zu entfernen, heilige jedoch nicht jedes Mittel. Nach dem Regierungsmodell läge im Bund die Entscheidung über die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nicht bei einer spezialisierten Dienststelle. Darüber hinaus fehlten dem Gesetzentwurf staatliche Mechanismen für Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer falschen Beschuldigung.
Zugleich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „von der Einführung einer systemwidrigen Disziplinarverfügung abzusehen und stattdessen die bestehende rechtssichere Systematik des Disziplinarrechts zu erhalten“. Auch soll die Bundesregierung das behördliche Disziplinarverfahren nach dem Willen der Unionsfraktion durch die systematische Reduktion von Verfahrensfehlern beschleunigen sowie die personelle Ausstattung der Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten verbessern. Ferner plädiert sie unter anderem dafür, unter Mitwirkung der Bundesbehörden und ihrer Beschäftigten einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der die Sensibilisierung für Anhaltspunkte verfassungsfeindlicher oder extremistischer Äußerungen und Verhaltensweisen bereits bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst verbessert.
Quelle. HiB Nr. 351 vom 10. Mai 2023