Das Bundesverfassungsgericht hat eine automatisierte Datenauswertung unter einschränkenden Voraussetzungen als grundsätzlich möglich erachtet: Mit Blick auf die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts über die ‚Automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg‘ kündigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an: „Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau analysieren und auf dieser Basis eine Rechtsgrundlage im Polizeiaufgabengesetz (PAG) für das neue ‚Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem‘ (VeRA) der Bayerischen Polizei auf den parlamentarischen Weg bringen. Zuvor werden wir am 8. März 2023 den Bayerischen Landtag über das Ergebnis der Quellcodeprüfung durch das Fraunhofer Institut SIT und die Auswirkungen des Urteils für die Rechtsgrundlage im PAG informieren.“ Laut Herrmann steht ein konkreter Einführungstermin von VeRA derzeit noch nicht fest.
Nach Herrmanns Worten wird sichergestellt, dass die Analysesoftware nur unter den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen und Maßgaben eingesetzt werden kann. „Laut Bundesverfassungsgericht ist eine verfassungsmäßige Ausgestaltung ausdrücklich möglich“, betonte der Innenminister. Außerdem sicherte Herrmann zu, dass die neue Analysesoftware nur innerhalb des Polizeinetzes und ohne Verbindung zum Internet eingesetzt werden soll. „Ein Zugriff auf die Daten von außen oder ein Datenabfluss auf externe Server ist damit ausgeschlossen“, so der Minister. „Nur besonders ausgewählte und speziell geschulte Polizeiexperten werden eine Zugriffsberechtigung bekommen.“
Wie Herrmann erläuterte, ist die Quellcode-Prüfung der VeRA zugrundeliegenden Software durch das Fraunhofer Institut SIT bereits abgeschlossen. Das Gutachten wurde durch das Bayerische Landeskriminalamt ausgewertet. „Höchstmögliche Datensicherheit und bestmöglicher Datenschutz sind die Grundvoraussetzungen für einen Einsatz der Software bei der Bayerischen Polizei“, sicherte der Innenminister zu. Die Bayerische Polizei stimme sich dazu auch eng mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ab. Herrmann: „Die Bayerische Polizei wird VeRA erst dann einsetzen, wenn der Bayerische Landtag eine entsprechende gesetzliche Regelung beschlossen hat.“
Quelle: Innenministerium Bayern, Pressemitteilung vom 16. Februar 2023