In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig. Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen.
Herrmann: „Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden.“ Diese Regelung wurde nun nochmals durch eine Anpassung der AGO klarstellend ergänzt: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisendurch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig“, so Herrmann. Das gelte unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember des vergangenen Jahres nicht empfohlen und darauf hingewiesen,dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. Herrmann: „Daran orientieren wir uns. Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen so formuliert werden, dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen, etwa durch Paarformeln oder geschlechtsneutrale Formulierungen. Dabei ist jedoch jede sprachliche Künstlichkeit oder spracherzieherische Tendenz zu vermeiden.“
(c) IM Bayern, 19.03.2024