Nachdem die Verbandsanhörung abgeschlossen ist, hat der Ministerrat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung beschlossen und damit den Weg für ein Verwaltungsgericht in Niederbayern am Standort Plattling geebnet. Das haben Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bauminister Christian Bernreiter mitgeteilt. Ziel eines eigenen Verwaltungsgerichts für Niederbayern sei es, die Erreichbarkeit der Verwaltungsgerichte für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und damit die Region insgesamt zu stärken. Der Gesetzentwurf geht jetzt zur weiteren Behandlung an den Landtag.

Herrmann sagte, das Flächenmanagementverfahren für die Anmietung eines geeigneten Gebäudes in Plattling sei bereits in vollem Gange. Auch Bayerns Bauminister Christian Bernreiter zeigte sich erfreut über den Fortschritt: „Auf das Inserat gingen zwölf Angebote ein, die sich in der Nähe des Plattlinger Rathauses beziehungsweise des Bahnhofs befinden. Der Beginn der für das neue Gerichtsgebäude erforderlichen Baumaßnahmen ist für das Jahr 2025 geplant, mit einer angestrebten Übergabe im Frühjahr 2028.“

Im Endausbau soll das neue Verwaltungsgericht sieben Kammern mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassen. Dafür werde eine Gebäudefläche von mindestens 2.000 Quadratmetern benötigt. Das Gericht werde damit eine vergleichbare Größe wie die renommierten Verwaltungsgerichte in Augsburg, Bayreuth und Würzburg haben.

Herrmann: „Angesichts des verkehrsgünstigen und attraktiven Standorts Plattling gehen wir davon aus, dass für das neue Gericht Personal im Rahmen der gegebenen Bewerberlage gewonnen werden kann. Auch die attraktive Verkehrsanbindung im Zentrum des Regierungsbezirks Niederbayerns ermöglicht eine heimatnahe Verwendung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus einem großen Einzugsbereich.“

Innenministerium Bayern, 01.05.2025

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