Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat grünes Licht für die Einführung des sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrechts“ gegeben. Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag mit der Koalitionsmehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3717) bei Enthaltung der Fraktion Die Linke in modifizierter Fassung. Zuvor hatte der Ausschuss mit gleichem Stimmverhältnis einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts soll langjährig geduldeten Ausländern ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Danach sollen zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt sowie die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern konsequenter durchgesetzt werden. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung und den Zugang von Asylbewerbern zu Integrationskursen.
Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Profitieren sollen davon nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.
Ferner sieht das Gesetz laut Bundesinnenministerium vor, bestehende Bleiberechtsregelungen so anzupassen, dass mehr Menschen davon profitieren können. Danach sollen gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.
Zudem sollen bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet werden, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wird laut Gesetzentwurf erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.
Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah ursprünglich eine Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts von einem Jahr vor sowie den 1. Januar 2022 als Stichtag für die Anspruchsberechtigten. Mit dem angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Stichtag auf den 31. Oktober 2022 verschoben und die Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts auf 18 Monate verlängert.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 700 vom 30. November 2022