Der Innenausschuss hat sich am Mittwoch erneut mit Fragen im Zusammenhang mit der Versetzung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, befasst. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wies dabei den „infamen Vorwurf“ einer Instrumentalisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) entschieden zurück und bekräftigte, dass es gegen Schönbohm zu keiner Zeit nachrichtendienstliche Maßnahmen gegeben habe. Zugleich verwies sie darauf, dass Schönbohm selbst ein Disziplinarverfahren gegen sich beantragt habe, und betonte, dass es nur eine einzige Erkenntnisabfrage beim BfV zu Schönbohm gegeben habe. Schönbohms Versetzung begründete die Ressortchefin damit, dass sie Vertrauen in seine Eignung als Präsident des BSI verloren habe.

Auch BfV-Präsident Thomas Haldenwang unterstrich, dass es keine nachrichtendienstliche Maßnahmen gegen Schönbohm und nach der genannten Erkenntnisabfrage auch keine weiteren Aufforderungen an sein Amt gegeben habe.

Die SPD-Fraktion betonte, dass der Vorwurf der Instrumentalisierung eindeutig widerlegt worden sei. Zugleich warf sie die Frage auf, ob eine Versetzung wie die von Schönbohm atypisch sei.

Die CDU/CSU-Fraktion fragte, ob die Ministerin Hinweise aus dem Parlament zu Schönbohm erhalten habe. Daneben verwahrte sie sich dagegen, dem BfV ein Fehlverhalten vorgeworfen zu haben.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mahnte, wer den „ungeheuren“ Vorwurf einer Instrumentalisierung des BfV erhebe, müsse dies auch substanziieren.

Die FDP-Fraktion griff auf, dass die Ministerin Schönbohms Eignung für das Amt des BSI-Präsidenten für nicht hinreichend befunden habe. Dies sei ihr gutes Recht als Ressortchefin.

Die AfD-Fraktion wollte erfahren, in welchem Sinn der Ressortchefin zugereichte Unterlagen im Fall Schönbohms „zu dünn“ gewesen seien.

Die Fraktion Die Linke erkundigte sich danach, wann in Faesers Ministerium erstmals über eine Versetzung Schönbohms gesprochen worden sei.

(c) HiB Nr. 669, 20.09.2023

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