Das Deutsche Institut für Menschenrechte überwacht als nationale Menschenrechtsorganisation die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahre 2001 wacht es darüber, dass die Bundesrepublik diese elementaren Grundrechte im In- und Ausland einhält.
Obwohl es aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, ist es völlig politisch unabhängig. Das Institut forscht interdisziplinär auf dem Gebiet der Menschenrechte und berät Politik, Justiz, Wirtschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen. Zudem kontrolliert es die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention mit entsprechenden Monitoring-Stellen.
Rechtsgrundlage ist das seit 2011 geltende „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)“.
77 Mitarbeiter verfassen Berichte, Studien und Stellungnahmen.
An seinem Sitz in Berlin unterhält es eine umfangreiche Bibliothek zur Menschenrechtssituation in Deutschland sowie zum europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz.
„Nationale Menschenrechtsinstitutionen sind unabhängige staatlich geschaffene Akteure, die allein den Menschenrechten verpflichtet sind. Sie sind Kompetenzzentren für die innerstaatliche Umsetzung der Menschenrechte“
Beate Rudolf, Direktorin des Instituts
International ist das DIMR eines von über 100 Nationalen Menschenrechtsinstituten. Diese arbeiten auf den „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen. Diese bestimmen internationale Standards für die Rolle und Arbeitsweise Nationaler Menschenrechtsinstitutionen.
Durch die Einhaltung dieser Prinzipien genießt das DIMR eine hohe internationale Anerkennung und hat unter anderem Rederecht im UN-Menschenrechtsrat.