Hessen hat zur anstehenden Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 10. November 2022 heute einen Beschlussvorschlag vorgelegt, durch den die rechtswissenschaftlichen Fakultäten dazu angeregt werden sollen, unter Berücksichtigung der jeweiligen hochschulrechtlichen Vorgaben im Landesrecht zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Ausgestaltung die Einführung eines „Bachelor of Laws“-Abschlusses sinnvoll sein könnte. Zugleich soll die Kultusministerkonferenz darum gebeten werden, einen etwaigen Anpassungsbedarf bei den jeweiligen hochschulrechtlichen Vorgaben unter Einbeziehung der rechtswissenschaftlichen Fakultäten zu prüfen.
Der hessische Justizminister, Prof. Dr. Roman Poseck, erklärte hierzu: „An einigen Fakultäten wird Jurastudierenden bereits der ‚Bachelor of Laws‘ als zusätzlicher juristischer Abschluss angeboten. Andere Fakultäten planen die Einführung eines integrierten ,Bachelor of Laws‘-Abschlusses oder diskutieren einen solchen zumindest. Diese Überlegungen begrüße ich ausdrücklich, denn ein integrierter ,Bachelor of Laws‘-Abschluss kann abhängig von seiner konkreten Ausgestaltung und als Ergänzung zu den juristischen Staatsprüfungen Chancen für die Studierenden der Rechtswissenschaften, die Universitäten und den Arbeitsmarkt mit sich bringen.“
Ein integrierter „Bachelor of Laws“-Abschluss kann etwa eine alternative Studienmöglichkeit für Personen bieten, die mit ihrem Studium nicht die klassischen juristischen Berufe anstreben, sondern andere Berufsfelder, in denen sie neben juristischen Kenntnissen ihre im Profilfach erworbenen Zusatzqualifikationen und Praxiserfahrungen einbringen wollen. Dabei kann ein integrierter Bachelor-Abschluss, der neben den für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ohnehin erforderlichen Leistungen die Erbringung von Schwerpunktbereichsleistungen voraussetzt, auch eine Absicherung und Perspektive für Studierende darstellen.
Rechtswissenschaftliche Fakultäten können sich durch die Entwicklung eigener Schwerpunkte gegenüber anderen besonders auszeichnen und Anreize für eine zusätzliche Spezialisierung der Jurastudierenden schaffen. Dabei kann die Einführung eines zusätzlichen Bachelor-Abschlusses auch dazu beitragen, dass das ohnehin große Interesse der Studierenden aus dem In- und Ausland an rechtswissenschaftlichen Studienplätzen an deutschen Universitäten noch weiter verstärkt wird, wovon die Hochschulen in vielfacher Hinsicht profitieren können.
Durch die Ausrichtung eines Bachelor-Abschlusses an einem Schwerpunktbereich, in dem auch interdisziplinäre Fähigkeiten und fachspezifische Kenntnisse vermittelt werden, können sich zudem wertvolle, auf dem Arbeitsmarkt gefragte Spezialisierungsmöglichkeiten ergeben. Ihre erworbenen Qualifikationen könnten Jurastudierende durch einen (zusätzlichen) Bachelor-Abschluss ausweisen und sich durch ihre Profilschärfung auf dem Arbeitsmarkt von anderen Bewerberinnen und Bewerbern abheben. Zugleich ermöglicht der Abschluss den Absolventinnen und Absolventen auch die Führung eines allgemein gebräuchlichen und sichtbaren akademischen Grades („Bachelor of Laws“) und erleichtert gleichzeitig deren internationale Mobilität.
„Die juristischen Staatsprüfungen prägen und sichern die Qualität der Juristenausbildung in Deutschland und müssen als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt unangetastet fortbestehen. Mit dem integrierten ,Bachelor of Laws‘ könnte aber daneben die Möglichkeit eines eigenständigen Abschlusses für die im Rahmen des Studiums erbrachten Leistungen geschaffen werden“, so Prof. Dr. Roman Poseck weiter.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 30. August 2022