Der Haushaltsausschuss hat in den frühen Stunden die Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 beendet. Einen Beschluss über das Haushaltsgesetz sowie über das Haushaltsfinanzierungsgesetz fasste der Ausschuss wie angekündigt nicht. In der Sitzung nahm der Ausschuss zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu den Einzelplänen an. Die inhaltlichen Beratungen des Haushalts sind damit weitestgehend abgeschlossen. Nach Angaben von Vertretern der Koalitionsfraktionen sind die Einzelpläne 32 (Bundesschuld) und 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) noch offen. Damit stehen auch die Eckdaten des Haushalts 2024 noch nicht fest.
Die abschließende Beratung des Haushalts in einer Sondersitzung des Ausschusses ist für Donnerstag, 24. November 2023, geplant. Am Dienstag ist zudem eine Sachverständigenanhörung geplant. Diese hatte die CDU/CSU-Fraktion beantragt, um die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 bewerten zu lassen. Das Gericht hatte den Nachtragsetat, der eine Verschiebung von pandemiebedingten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds vorsah, für verfassungswidrig und nicht erklärt. Die Entscheidung hat wesentliche Konsequenzen für die Finanzplanung der Bundesregierung und könnte zudem grundsätzliche Wirkungen etwa für den Umgang mit Sondervermögen des Bundes bedeuteten. Die Union hatte am gestrigen Donnerstag erklärt, dass aufgrund dieser möglichen Folgen der Haushaltsentwurf nicht verabschiedungsreif sei. Vertreter der Fraktion äußerten zudem verfassungsrechtliche Bedenken. Als Konsequenz daraus verzichtete die Fraktion darauf, ihre zur Bereinigungssitzung vorbereiteten Änderungsanträge einzubringen.
Zu den bereits bekannt gewordenen Änderungen der Bereinigungssitzung gehört unter anderem die Aufstockung der Mittel für humanitäre Hilfe. Zudem soll die geplante Reform beim Elterngeld später greifen und stufenweise Erfolgen. Weitere Beschlüsse bezogen sich unter anderem auf den Schutz jüdischen Lebens und die Bekämpfung des Antisemitismus, die politische Bildung sowie die Kosten für Integrationskurse. Ferner nahm der Ausschuss gestern Nachmittag noch erhebliche Änderungen am Kulturetat vor.
Der Regierungsentwurf hatte für 2024 Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro vorgesehen bei einer Nettokreditaufnahme von 16,6 Milliarden Euro. Abschließend beraten werden soll der Etatentwurf in der Woche vom 27. November bis 1. Dezember 2023.
(c) HiB Nr. 876, 17.11.2023