Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am Mittwoch, den 12. Juni 2024 um 18.30 Uhr zusammen und berät zu vier Gesetzen.

Zum zweiten Mal beschäftigt sich der Vermittlungsausschuss mit dem Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz, welches vorsieht, dass Land- und Oberlandesgerichte zukünftig erstinstanzliche Hauptverhandlungen per Ton aufzeichnen sollen. Ebenfalls fortgesetzt wird die Verhandlung zum Gesetz zur „virtuellen Justiz“, das Videokonferenztechnik in Gerichtsverhandlungen ermöglicht. Zu beiden Gesetzen hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. In seiner letzten Sitzung am 21. Februar 2024 vertagte der Vermittlungsausschusses beide Tagesordnungspunkte.

Erstmals beschäftigt sich der Ausschuss mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz, das neue Investitionsmöglichkeiten für das Schienennetz des Bundes schaffen soll. Hierzu hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss am 22. März 2024 angerufen. Ebenfalls zum ersten Mal auf der Tagesordnung steht das Onlinezugangsgesetz, das die Nutzung digitaler Dienste für Verwaltungsleistungen voranbringen soll. Zu diesem Gesetz rief die Bundesregierung am 10. April 2024 den Vermittlungsausschuss an.

Auf der Agenda stehen somit folgende Gesetze:

  • Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG),
  • Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten,
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und
  • Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG)

Weitere Informationen zu den einzelnen Vermittlungsverfahren unter www.vermittlungsausschuss.de.

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