Wer Volljurist:in werden möchte, muss ein Referendariat durchlaufen. Die Stationen bei Gericht, in Staatsanwaltschaften, Anwaltskanzleien und der Verwaltung bereiten auf die juristische Praxis vor. Künftig geht das auch in Teilzeit – auch in Hamburg. Der Senat hat eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht und will dabei auch die Situation für Referendar:innen mit Kindern verbessern.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: „Wir wollen auch im Rechtsreferendariat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Wer Kinder oder Angehörige betreut, kann das Referendariat künftig auch in Teilzeit machen. Damit schaffen wir mehr Flexibilität für Menschen, die in besonderer Weise Verantwortung und Fürsorge für andere übernehmen. Denn diese Verantwortungsübernahme soll nicht dazu führen, dass man auf das Referendariat verzichtet oder seine eigene Gesundheit riskiert. Auch Menschen mit einer Schwerbehinderung können bei Bedarf das Referendariat in Teilzeit machen. Durch einen neu eingeführten Kinderbetreuungszuschlag, der über die bisherigen Leistungen sehr deutlich hinausgeht, stellen wir gleichzeitig Referendar:innen mit Kindern besser.“

Hamburg will das Referendariat für angehende Volljurist:innen familienfreundlicher gestalten. Wer mindestens ein minderjähriges Kind betreut, eine:n Angehörige:n pflegt oder schwerbehindert ist, soll das Referendariat künftig auch in Teilzeit machen können. Die Regelung soll ab Januar 2023 gelten. Der geplante Gesetzentwurf des Senats soll nun zunächst an Verbände und Institutionen gehen, die ihre Stellungnahme abgeben können.

Um das Rechtsreferendariat auch in Teilzeit zu ermöglichen, war 2021 das Deutsche Richtergesetz geändert worden. Es muss bundesweit ab 2023 umgesetzt werden. Die Teilzeitmöglichkeit trägt der Tatsache Rechnung, dass auch juristische Berufe heute vielfach in Teilzeit ausgeübt werden können. Mit der geplanten Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes wird diese Regelung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nun für Hamburg umgesetzt. Bisher galt für das Referendariat eine Dauer von zwei Jahren, wobei der juristische Vorbereitungsdienst zwingend in Vollzeit zu absolvieren war. Durch die Gesetzesänderung kann das Referendariat auf bis zu zweieinhalb Jahre gestreckt werden, dann folgt wie üblich das zweite Staatsexamen.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Teilzeitreferendariats will die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz künftig einen Kinderbetreuungszuschlag zahlen, der deutlich über den bisherigen kinderbezogenen Zuschlag hinausgeht. Dadurch erhöht sich die Unterhaltsbeihilfe für Referendar:innen mit minderjährigen Kindern. Gleichzeitig wird bei der Teilzeit die finanzielle Lücke zur Vollzeit geschlossen.

In Hamburg sind aktuell 523 Rechtsreferendar:innen im Dienst. Die finanzielle Besserstellung der Referendar:innen mit Kindern wird rechtzeitig zum Jahreswechsel durch eine entsprechende Änderung der Unterhaltsbeihilfeverordnung erfolgen.

Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Pressemitteilung vom 30. August 2022

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