Das Kabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ (Krankenhaustranzparenzgesetz) beschlossen.

Das Gesetz schafft die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven Krankenhaus-Atlas im Internet, der übersichtlich darstellt, welche Klinik welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: 
„Das Krankenhaustransparenzgesetz ist wichtiger Bestandteil unserer Krankenhausreform. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, was Kliniken leisten. Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten.

Mehr Transparenz ist überfällig und hilft Krankenhäusern wie Patienten gleichermaßen. Überall in Deutschland leisten Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte eine phantastische Arbeit. Trotzdem kann nicht jeder alles. Spezialisierung rettet Menschenleben. So sichern wir ein hohes Qualitätsniveau der stationären Versorgung in Deutschland.“

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. 

Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden. 

Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:

–        Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),

–        vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, / die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,

–        Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe, 

–        Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).

Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.

(c) BMG, 13.09.2023

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