Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/10283) vorgelegt , mit dem sie „auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen gewährleisten“ will. Das angestrebte Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) beinhalte eine „grundlegende Novellierung des Postrechts“, schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.
Es gehe darum, „fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen“, heißt es in der Vorlage weiter. Insbesondere im Hinblick auf die beiden zuletzt genannten Aspekte würden erstmals konkrete sektorspezifische Vorgaben für sozial-ökologische Standards in einem modernen Postsektor gesetzt.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zahlreiche Änderungsvorschläge, die vor allem die Arbeitsbedingungen in der Branche betreffen. So fordert er unter anderem „ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Zustellung auf der sogenannten letzten Meile“. Er begründet dies damit, dass der Rückgriff auf Subunternehmen überwiegend dazu diene, Kosten niedrig zu halten und arbeitsrechtliche Vorgaben zu umgehen.
Außerdem spricht sich die Länderkammer für eine Regel aus, derzufolge die Zustellungen von Zeitungen und Zeitschriften am Erscheinungstag der Medienprodukte erfolgen soll. Zu prüfen sei des Weiteren, wie sichergestellt werden kann, dass „auch nicht täglich erscheinende Zeitungen und Zeitschriften weiterhin allen Teilen der Bevölkerung barrierefrei und unabhängig von ihrem Wohnort in einer dem Informationsbedürfnis der Leser angemessenen Aktualität zur Verfügung stehen“.
Allgemein warnt der Bundesrat, dass einige Regeln in dem Gesetzentwurf die flächendeckende Versorgung aller Regionen gefährden könne. Er befürchte eine „Ungleichbehandlung und Benachteiligung ländlicher Räume“.
Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Gegenäußerung die geplanten Reformen des PostModG. Ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal in der Zustellung auf der „letzten Meile“ ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich. „Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die im Entwurf des Postrechtsmodernisierungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen hinreichend wirksam, um das verfolgte Ziel zu erreichen, sodass es weitergehender Maßnahmen nicht bedarf“, schreibt sie.
Einen Vorschlag erarbeiten will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden, um sicherzustellen, dass Tageszeitungen „regelmäßig am Erscheinungstag“ bei den Abonnenten sind. Für wöchentlich erscheinende Presseerzeugnisse sei Tagesaktualität hingegen „nicht in gleichem Maße relevant“.
Der Gesetzentwurf steht am Freitag, 23. Februar, in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags.
(c) HiB Nr. 73, 09.02.2024