Der Nationale Normenkontrollrat soll bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung ab 2023 auch den von der Koalition angekündigten Digitalcheck überprüfen können. Das sieht ein um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ergänzter Regierungsentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates“ (20/737) vor, den der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mehrheitlich beschloss. Für den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion der AfD. Die Vertreter der Unionsfraktion stimmten jeweils dagegen. Der Entwurf soll am Donnerstagabend abschließend im Plenum beraten werden.
Der Normenkontrollrat prüft als unabhängiges Beratungsgremium bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung bisher unter anderem die Darstellung der Folgekosten neuer Regelung für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Wirtschaft. Die Stellungnahme des Gremiums wird den Gesetzentwürfen als Anlage beigefügt.
Ziel des Digitalchecks soll es sein, im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens „die Möglichkeit der digitalen Ausführung“ zu prüfen, wie es die Parteien von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Die Umsetzung zum 1. Januar 2023 begründeten die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag damit, „der Bundesregierung einen zeitlichen Rahmen für die inhaltliche Ausgestaltung des Digitalchecks vorzugeben und dem Nationalen Normenkontrollrat die Möglichkeit einzuräumen, sich auf die Aufgaben gebührend vorzubereiten“.
Eigentlicher Zweck des Gesetzentwurfes ist es, die Zuständigkeit für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) aus dem Bundeskanzleramt ins Bundesjustizministerium zu verlagern. Damit wird ein entsprechender Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 gesetzlich umgesetzt. Neben der geänderten Zuständigkeit soll mit dem Entwurf auch die bisherige Karenzzeitregelung modifiziert werden. Zudem soll laut Entwurf künftig die Amtszeit des Vorsitzes des NKR begrenzt werden.
In der Aussprache im Ausschuss kritisierte ein Vertreter der Unionsfraktion die geplante Verlagerung. Der Normenkontrollrat sei seinerzeit bewusst im Bundeskanzleramt angesiedelt worden, da er eine ressortübergreifende Kontrolle ausübe und dafür ressortübergreifendes Personal benötige.
Ein Vertreter der AfD-Fraktion zeigte sich der Verlagerung gegenüber offener. Die Aufgabe, Bürokratie abzubauen und die Qualität der Rechtsetzung zu erhöhen, sei wichtig. Das sei aber bisher nicht gelungen.
Vertreter der Koalitionsfraktionen betonten die Bedeutung des Gremiums und verwiesen auf dem Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau und der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP), führte auf Frage aus der Unionsfraktion aus, dass das Konzept für den Digitalcheck aktuell im Bundesministerium des Innern und für Heimat ausgearbeitet werde. Es sei geplant, damit im nächsten Jahr zu starten.
Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-881540
Die Webseite des Nationalen Normenkontrollrates: https://www.normenkontrollrat.bund.de/nkr-de
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 219 vom 11. Mai 2022