Die Bundesregierung will die Länder im Jahr 2023 unterm Strich mit 3,4 Milliarden Euro bei den flüchtlingsbezogenen Kosten entlasten. Das geht aus den Entwurf des Pauschalentlastungsgesetzes (20/8296) hervor, den die Regierung nun ins Parlament eingebracht hat.
Technisch soll die Umsetzung erfolgen, indem die Länder im Jahr 2023 einen um 3,4 Milliarden Euro höheren Anteil aus der Umsatzsteuer erhalten. Mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung unter anderem die Beschlüsse der Ministerpräsidenten der Länder und des Bundeskanzlers vom 2. November 2022 und vom 10. Mai 2023 umsetzen und Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Fluchtmigration entlasten, heißt es in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs.
2024 sollen die Länder noch 0,9 Milliarden Euro mehr aus dem Säckel der Umsatzsteuer erhalten. Mit der neuen Pauschale werde die bisher bestehende Pauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abgelöst.
Ferner erklärt die Bundesregierung in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs, dass die Länder auch die Voraussetzungen für die Auszahlung der dritten Tranche des am 29. September 2020 beschlossenen Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllen. Für 2023 wird deshalb der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer um weitere 0,5 Milliarden Euro zulasten des Bundes erhöht.
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist die Auflösung des Fonds, in dem die Erlöse aus der Veräußerung von Mauer- und früheren innerdeutschen Grenzgrundstücken verwahrt wurden. „Der Zweck des Fonds ist nach 27 Jahren weitestgehend erfüllt“, schreibt die Bundesregierung.
Die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf dem Bundesrat am 18. August 2023 als besonders eilbedürftig zugeleitet, schreibt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seinem Begleitschreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme würden dem Bundestag unverzüglich nachgereicht.
(c) HiB Nr. 642, 13.09.2023